Mutter vor 10 Jahren gestorben zum Vater nie Kontakt, jetzt Schulden zahlen?

4 Antworten

Es braucht kein Testament, damit man Erbe wird. In deinem Fall bist du schon rein gesetzlich der Erbe deiner Mutter. Allerdings hat dir das Amtsgericht beim Tod deiner Mutter mit Sicherheit ein Schreiben geschickt, dass du Erbe bist. Natürlich hättest du dann das Erbe ausschlagen müssen, denn wenn man in so einem Fall nichts unternimmt, sieht es das Amtsgericht als Annahme des Erbes an.

Jetzt kannst du dir eigentlich nur noch einen Rechtsbeistand nehmen, in der Hoffnung, dass der das irgendwie abwenden kann.

Das Amtsgericht schreibt keinen an.

@sassenach4u

und wieso habe ich dann vom Amtsgericht erst vor 2 Wochen ein Schreiben wegen einem Erbfall bekommen?

@Ilikethat87

Richtigerweise wird man vom Nachlassgericht nur angeschrieben, wenn es übrhaupt davon Kenntnis hätte, dass man Begünstigter wäre. Etwa durch Hinweise der Erbschaftsbesitzer, ein Testament, Vermächtnis oder als Nachrücker, weil die Erben ausschlugen.

Nach der gesetzlichen Erfolge fällt einem trotzdem als Kind, Ehegatte bzw. Elternteil des Verstorbenen automatisch Rechtsnachfolge des Nachlasses zu, § 1922 BGB, ohne dass es einer ausdrücklichen Benachrichtigung bedarf.

Soagar bereits dann, wenn man bereits Kenntnis des Erbrechts hatte, aber erst Monate später vom NLG darüber in Kenntnis gesetzt würde.

G imager761

likehat87 das kann nicht sein, dann hätte boomag bereits vor 10 Jahren die Schulden übertragen bekommen und nicht erst jetzt.

@Hammerhart

dann wäre es interessant zu wissen, was vor 10 Jahren schief gelaufen ist. Laut Gesetz ist sie Erbin der Mutter gewesen. Also warum hat sie nicht da schon die Schulden geerbt? Da muss ja dann irgendetwas da gewesen sein, das sie von der Erbschaft ausgeschlossen hat, sonst hätte ja nicht der Vater alles geerbt.

@Ilikethat87

Grds. haften die Erben gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe.

Der Gläubiger konnte sich also aussuchen, ob er nur an den Vater mit seinen Forderugen herantrat. Sofern der denn überhaupt von dem Kind als Miterben Kenntnis hatte.

Das kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie vor 10 Jahren nach dem Tod der Mutter vom Nachlassgericht keine Erbbenachrichtigung erhalten haben. Ich nehme daher an, dass die Eltern ein Berliner Testament hinterlegt haben und der Vater befreiter Vorerbe war. Daher war vor 10 Jahren nichts auszuschliessen, da sie von der gesetzlichen Erbfolge selbst ausgeschlossen waren. Erst nach Tod des Letztverstorbenen sind sie Enderbe geworden und haben selbstverständlich die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.

Als sie von Tode ihrer Mutter erfahren haben, hatten sie 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Taten sie das nicht, haben sie auch deren Schulden geerbt zusammen mit den anderen Erben, sprich Vater, es sei denn dieser hatte ausgeschlagen. Allerdings hätte sich doch in all den Jahren mal ein Gläubiger bei ihnen melden müssen, eine merkwürdige Situation. Sie sollten sich schnell einen Überblick verschaffen. Wenn das Haus jetzt ihnen gehört, dann versuchen sie es so schnell und gut als es geht zu verkaufen, vom Verkaufserlös kann sicher ein Teil der Schulden getilgt werden- auf dem Rest bleiben sie sitzen.

Das ist ja das merkwürdige. Hätte boomag vor 10 Jahren die Schulden geerbt, dann hätten die Gläubiger sicherlich nicht 10 Jahre lang ausgeharrt. Denke einmal, dass der Vater Vorerbe war. Wer weis ob die Mutter Schulden hinterlassen hat. Vielleicht hat der Vater das Erbe der Mutter verbraucht und Schulden angehäuft.

Du bist anscheinend gesetzlicher Erbe Deiner Mutter geworden (vor 10 Jahren). Und damit hast Du natürlich evtl. vorhandenes Vermögen, aber auch die Schulden Deiner Mutter geerbt.

Dazu hätte Sie jedoch eine Erbbenachrichtigung vom Nachlassgericht bekommen müssen! Woraufhin hätte sie denn Ihr Erbe von der Mutter ausschlagen sollen?