Mutter ins betreutes Wohnen ... wer muss wieviel bezahlen?

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Zu allererst muss eine Pflegestufe beantragt werden! Danach richtet sich, wieviel die Pflegekasse für die Unterbringung / Pflege der Mutter zahlt. Da wird wahrscheinlich eine Differenz bleiben, da die gesetzliche Pflegeversicherung allein die Kosten meist nicht deckt. Als nächstes wird das Einkommen der Mutter hinzugerechnet, also Rente, Witwenrente, Berufsunfähigkeitsrente, private Pflegeversicherung etc. - hier bleibt ein Taschengeld zur freien Verfügung für die Mutter übrig. Wenn dass dann immer noch nicht reicht, zahlt das Sozialamt, wid sich das Geld aber von den Kindern wieder holen. Bei Alleinstehenden gilt ein Selbstbehalt von 1500€, bei Verheirateten 2700€ - also ja, dass Einkommen des Schwiegersohns wird mit einbezogen. Grundsätzlich gilt das die Hälfte des Betrags, der über dem Selbstbehalt liegt, verlangt werden kann, um die Kosten für die Pflege der Mutter zu decken. Allerdings ist die genauere Berechnung etwas komplizierter, vielleicht hilft das weiter: http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt.php

erstmal muss festgestellt werden, wieviel geld die mutter hat. dann ob es nötig ist, das eien pflegstufe beantragt werdne muss, wenn die mutter sich nicht komplett selbst versorgen kann.

also hilfe beim einkaufen, putzen, körperpflege oder ähnliches.

kostet das die unterbringung mehr geld, als die mutte rhat, ermittelt das sozialamt, wiedas einkommen der kinder ist.

wie das ermittelt wird, weiss ich aber nicht