Mutter hält sich nicht an Umgangsregelung

9 Antworten

wenn die KM sich nicht an die Regeln hält, kann der KV sich ans Jugendamt wenden... doch, es gibt Regeln, eine Mutter MUß das Kind rausgeben...

Auf dem Jugendamt wird dann erstmal auf normalen Wege versucht, die Mutter zur Einsicht zu bringen... wenn das nicht hilft,kann es vor Gericht gehen..

Wenn der Umgang geregelt ist, kann die Mutter nicht sagen, das sie wegfährt, sie kann so planen, das es nicht auf das PapaWE fällt...

Das er den neuen Vater nennt, ist traurig für den echte, doch könnt ihr dagegen nix machen

Außerdem, muss eine Mutter einem Kind NICHT einreden, das PapaWE ist.. sie soll ihn lediglich darauf vorbereiten.....

Ja so war das auch gemeint, dass die ihn drauf vorbereiten soll! Sorry, falsche Wortformulierung! Das Jugendamt macht gar nichts, die wissen über alles bescheid! Das macht gar nichts! Und KM macht aber was sie will und wie es ihr passt, da sie immer mit allem durchkommt!

@Sunshine87

das kann nicht sein.. das ist JA faul!!..denen würd ich in den Hintern treten, dann machen die was ;-)..die müssen!! das ist deren Job.. auch können nur sie die wege einer Verhandlung einleiten..

@MutterBeimer79

lach zwischen dem, was Jugendämter müssen und was gemacht wird, ist oft ein Unterschied ...... zum Anwalt kann der KV selbst gehen, da braucht er kein Jugendamt.

@MutterBeimer79

Ja das wissen wir ja, aber die machen ehrlich nicht! KV war so oft da, hat so oft telefoniert! Aber nichts! Die einzige Aussage die die machen ist: ,,Wenden Sie sich ans Gericht" oder ,,Nehmen sie sich einen Anwalt und wenden Sie sich ans Gericht" Dabei gibt es ja eigentlich schon eine Gerichtsregelung, aber nichts passiert! Die KM kann irgendwie machen was sie will!!!

@M6721

in solchen Fällen hat das JA mitsprache Recht auch vor Gericht.. die müssen was machen.. die sind träge.. das Prob hatte ich auch.. bis ich auf den Tisch gehauen habe, dann gings ganz schnell auf einmal

@Sunshine87

die kann nicht machen was sie will, dann nehmt euch nen Anwalt entbidnet das JA von der Schweigepflicht, das die mit dem Anwalt sich kurzschliessen können.. eine Mutter macht sich strafbar wenn sie sich nicht daran hält

@Sunshine87

dann nehm dir bitte einen Anwalt. Oft ist auch das gut, was MutterBeimer79 gemacht hat ...

@MutterBeimer79

Ja wir sind ja zusätzlich mit einem Anwalt am kämpfen und es hört einfach nicht auf. Aber der Tipp mit dem JA von der Schweigepflicht entbinden, wenn dies geht, hört sich gut an! Denn bisher haben wir es immer versucht normal per Anwalt mit der KM zu regeln, aber es geht irgendwann nicht mehr.

@Sunshine87

ne, Anwalt und Jugenamt müssen zusammen arbeiten...

Gerichtliche Regelungen kann das Gericht durchsetzen. Am Besten dort mal nachfragen.

Daran, dass sie das Kind ihren Neuen "Vater" nennen lässt, wird sich nicht wirklich etwas ändern lassen, auch wenn das für das Kind wahrscheinlich nicht optimal ist (so kommen manche Kinder schon auf mehr abgelegte und neu angeschaffte Väter als auf Klassenkameraden).

wenn Kinder zu einem anderen Partner Papa sagen, kommt das von den Kindern selber. Du kanst sie nicht dazu zwingen.

@M6721

kommt nicht vom kind selber... das wird denen so erzählt... meine Kinder nennen nur den richtigen Papa papa... ich würde es nicht unterstützen, das sie es zu nem andern sagen.-.. in solche Fällen wird es von einer mutter unterstützt..

@M6721

Ja wenn das Kind das von alleine sagen würde, aber nicht wenn die KM das Kind noch dazu motiviert und anstiftet, vor allem in Gegenwart des leiblichen KV, wenn dieser direkt daneben steht!

@MutterBeimer79

mein Sohn war damals 4 Jahre alt, als er angefangen hat zu seinem Stiefvater Papa zu sagen, davor hat er ihn immer mit dem Vornamen angesprochen und das war für alle ok. Er wurde auch regelmäßig von seinem Vater abgeholt.

@M6721

ich würde das nicht unterstützen Papa bleibt der Papa diese Rolle soll und kann kein neuer annehmen.. meine haben keinen Kontakt zu ihre, Papa doch wird er es immer bleiben.. sagen die es zu jemand anderem verdrängen sie nur was...und das ist nicht der Sinn

@MutterBeimer79

Ja das sehen wir ja genau so! Wenn Kind bei KV ist, dann reden wir mit ihm und erklären ihm, dass er bei Papa zu Besuch ist und ich nicht seine Mama bin, dass die Mama zu hause bei sich ist oder so. Aber wir unterstützen das auf gar keinem Fall. Weil wir ganz klar sage, dass das Kind nur eine Mutter und einen Vater hat !

Hallo,ich habe seit eineinhalb Jahren einen neuen Partner und habe selbst drei Kinder!Mein Partner hat zwei Kinder die er schon nicht mehr sehen durfte als wir zusammengekommen sind!Ich habe ihm gesagt er soll ein Umgangsrecht beantragen...vorher hatten wir uns auch ans JA gewandt..aber die bekommen wirklich ihr Geld umsonst!Jedenfalls wurde meinen Partener per Gericht das Umgangsrecht zugesprochen..alle 14Tage von Samstag bis Sonntag abend!Das ging genau viermal gut!!!Seitdem vereitelt die "Mutter" permanent den Umgang..sie hetzt die Kinder auf mit Sachen die ich hier echt nicht mal erwähnen möchte....für mich ist das eine seelische Vergewaltigung am Kind!!!Mein Partner hat mich vor der Dame schon gewahrnt und mir gesagt das sie so ist,ich hab das ehrlich gesagt nicht geglaubt,weil ich mir nicht vorstellen konnte wenn alles normal läuft das eine Mutter den Umgang zum leiblichen Vater ihrer Kinder vereitelt nur weil sie noch nicht mit ihm abgeschlossen hat!!!Ganz ehrlich in unseren Fall muss ich sagen,das es Frauen gibt die einfach mit allem durchkommen und ganz und gar nicht auf das Wohl der Kinder schaun!!Ich als dreifache Mutter kann da nur den Kopf schütteln und die Kinder meines Lebensgefährten tun mir unendlich leid!!Jedenfalls haben wir jetzt am 15.02 den dritten Anhörungstermin vor Gericht!Sie ging von Anfang an soweit das sie die Kids sogar vor Gericht zieht (8und10Jahre alt) die zwei!!Ich bin gespannt was nun dabei rauskommt...denn bei der letzten Anhörung...bei der die Kinder übrigens wieder sagten das sie zum Vater wollen..war der Richter nach zweieinhalb std schon etwas sauer!!Aber ganz ehrlich grosse Hoffnung habe ich nicht...denn vor zwei Tagen haben wir Post bekommen von einer Jugend und Kinder psychatrie in unserer Stadt,das sie den Sohn(8Jahre) dort angemeldet hat...weil er so unter Stress steht und auch nicht mehr vor Greicht aussagen kann!!Die "Frau" ist mehr als berechnend um es mal nett auszudrücken!!Aber noch geben wir die Hoffnung nicht auf...und ich wünsche auch euch alles,alles gute und gaaaaaaanz viel Glück!!!

Hallo =) Ja für einen Partner ist so eine Sache auch echt schlimm! Vor allem, wenn man nicht weiß, was man machen kann oder wie man helfen kann. Aber bei uns ist mittlerweile so, dass seit dem mein Mann auf Unterhalt verurteilt worden ist (obwohl er unterm Selbstbehalt liegt und wir noch vom Amt aufgestockt werden) klappt es ganz komischer weise auch mit dem Umgangsrecht! Sogar besser als je zu vor, aber erst seit dem er Unterhalt zahlt!

Ich drücke euch echt die Daumen und würde mich freuen, wenn du bescheid gibst, wie es ausgeht bei euch =) Denn es ist echt eine Frechheit mit was manche ,,Mütter" durch kommen!

@Sunshine87

Hallo,tja vor morgen graut mir schon wieder!!In diesen Fall muss ich sagen das mein Lebensgefährte "leider" Unterhalt bezahlt...nur davon geht kein Cent an die Kids :-( Ich sag dir /euch auf jeden fall morgen bescheid ;-) Liebe Grüsse und einen schönen Tag noch!!!

Die Krankheit des Kindes ist nur begrenzt ein Fall für die nicht herrausgabe, denn auch du kannst dich um dein Krankes kind kümmern. Ansonsten ist die Mutter verpflichtet, Atteste vorzulegen. Das Alter des Kindes spielt auch eine Rolle, ab dem 14. Lebensjahr, kann das kind allein entscheiden ob es zu dir möchte oder nicht. Wende die in Jedem Fall ans Jugendamt und frage einen Anwalt um Rat. Alleine kommst da nicht gegen an.

Das Sorgerecht hat keinen direkten Einfluss auf das Umgangsrecht, das heißt hier gilt für Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern das Gleiche. Kinder werden im Umgangsverfahren nach ihrer Meinung und ihren Wünschen gefragt. Je nach Alter und Verstandesreife werden diese in die Entscheidung des Gerichts einbezogen.

Das Gesetz geht davon aus, dass ein Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel notwendig und förderlich für seine Persönlichkeitsentwicklung ist.

Dabei ist der Umfang und die Verteilung des Umgangsrechts nicht festgelegt, sondern orientiert sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten von Eltern und Kind. Die Eltern sind aufgefordert, weiter als Vater und Mutter zusammen zu wirken, auch wenn im Rahmen der Beziehung Streit und Verletzungen noch im Vordergrund stehen und schmerzen. Wenn keine Einigung erzielbar ist, muss der Umgang begehrende Elternteil einen Umgangsrechtsantrag bei Gericht stellen, sollte aber vorher die Beratung des Jugendamtes in Anspruch nehmen.

Ja es wurde normal in einem andern Verfahren festgelegt, dass die KM Arztberichte, Atteste, verschriebene Medikamente (Rezpte) kopieren und an den KV weiterleiten solle, aber daran hält sich KM auch nicht! Und JA kümmert sich nicht! Die halten sich komplett raus! Die KM kann eigentlich machen was sie will, niemand bremst sie!

Nach § 1685 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. i.V. mit § 1685 Abs. 1 BGB steht einer engen Bezugsperson des Kindes ein Umgangsrecht nur dann zu, wenn der begehrte Umgang dem Wohl des Kindes dient.

@Brummi169

Ja das wissen wir ja! Und jeder sagt auch, dass das Kind den KV sehen sollte und es auch richtig ist, aber die KM stellt sich da immer etwas quer und macht den Ärger! Weil sie es halt nicht will, weil sie ja ihre ,,neue" Familie hat.

Nach § 1685 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. i.V. mit § 1685 Abs. 1 BGB steht einer engen Bezugsperson des Kindes ein Umgangsrecht nur dann zu, wenn der begehrte Umgang dem Wohl des Kindes dient

Das Gesetz geht davon aus, dass ein Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel notwendig und förderlich für seine Persönlichkeitsentwicklung ist.

Dabei ist der Umfang und die Verteilung des Umgangsrechts nicht festgelegt, sondern orientiert sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten von Eltern und Kind. Die Eltern sind aufgefordert, weiter als Vater und Mutter zusammen zu wirken, auch wenn im Rahmen der Beziehung Streit und Verletzungen noch im Vordergrund stehen und schmerzen. Wenn keine Einigung erzielbar ist, muss der Umgang begehrende Elternteil einen Umgangsrechtsantrag bei Gericht stellen, sollte aber vorher die Beratung des Jugendamtes in Anspruch nehmen.

@Brummi169

es ist doch gerichtlich festgelegt...

@MutterBeimer79

zum Wohl des Kindes: alles ist zum Wohl des Kindes, außer,der andere ist Drogen -Alkoholabhängig oder Prügelknabe.... was anders wird dem Paragraphen nicht zugeordet. diese Paragraph ist auslegungssache

Finde es jetzt aus der Sicht des Kindes nicht sschlimm, wenn es zum Partner seiner Mutter Papa sagt, noch dazu, wenn dieser mit im Haushalt lebt. Die Mutter sollte aber den Kontakt zum Kindesvater auf gar keinen Fall verweigern. Wenn es nicht anders geht, dann solltest du mal zum Jugendamt gehen und dort vorsprechen.

Mein Sohn hatte auch zu seinem nicht leiblichen Vater Papa gesagt, aber er weiß genau, wer sein Vater ist und hat auch heute noch Kontakt zu ihm.

Das Jugendamt macht gar nichts! Die wissen über alles bescheid! KM sagt in Gegenwart des leiblichen KV, dass das Kind zum neuen Partner Vater sagt bzw. stiftet das Kind förmlich dazu an in der Gegenwart des leiblichen KV. Aber die KM sagt sich die hat eine Familie und der leibliche KV hätte da nichts zu suchen, ist nur der Erzeuger.

@Sunshine87

finde es nicht gut, wenn so etwas immer auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Leider ist es mit 2 Jahren noch viel zu jung, um selbst zu entscheiden. Selbst wenn du vor Gericht gehst, heißt das noch lange nicht, dass die KM dir dann das Kind gibt.

@M6721

Ja das haben wir gemerkt!

@Sunshine87

Sie muss aber.. Kinder können erst mit 14 entscheiden

@MutterBeimer79

Ja vor allem weil das Kind ist erst fast 2 und kann eh kaum sprechen