Mutter bezieht ALG II, ich mache eine Ausbildung. Kann ich aus der Gemeinschaft austreten?

6 Antworten

Ja, Ihr könnt beide austreten. Anteilig wird euer Einkommen dann auf die Miete angerechnet.

650/3 macht 220 € Mietanteil pro Person.

Also erhält deine Mutter dann an ALG2+Mietanteil macht auch nur um die 640 € .

Ergo scheint es sogar schon so zu sein, das ihr ausgegliedert seid.

Und ja, Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet und solange du zuhause wohnst zu Lasten deiner Mutter

Wir leben alle in einem Haushalt, die Miete liegt bei 650€ im Monat. Meine Mutter bekommt dadurch, dass wir zwei Söhne 630 und 680 Brutto verdienen ca 680€ (früher ca. 1200€) im Monat, also reicht es für meine Mutter gerade so für die Miete, da anscheinend Kinder für die Eltern haften (?) und wir einen Teil unseres Gehaltes unserer Mutter geben müssen.

Ist das deine Idee: Mutter bezahlt die Miete für sich und für Kind 1 und Kind 2, während Kind 1 und Kind 2 ihr Einkommen in der Disco verjubeln?

Zunächst muss jedes Kind seinen Kopfanteil an Miete, Heizung, Strom, Internet und Klopapier selbst bezahlen - egal, ob von seiner Azubi-Vergütung oder vo seinem ALG II. Das Kind haftet also nicht für seine Eltern, sondern ab 18 per se so lange für sich selbst, bis es behindert und erwerbsgemindert ist. Und erst dann, wenn ein Elternteil erwerbsgemindert ist, muss das Kind auch für dieses Elternteil sorgen, haften, bezahlen!

Wenn ein Kind nach dem Bezahlen seines Warmmiet-Anteils mit Gehalt und Kindergeld noch mehr Geld übrig hat als sein ALG II-Satz - (Regelbedarfsstufe 3) = 339,-

dann fällt es automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft (BG) mit Mutter und Geschwistern heraus. Siehe § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3.

Wenn nicht, dann nicht! Dann kann das Kind höchstens auf sein ALG II verzichten - das kriegt dann aber nicht die Mutter, sondern der Staat, siehe SGB I https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html

Durch solche Taktiken kriegt man also höchstens weniger Geld vom Staat als mehr!

Gruß aus Berlin, Gerd

Ist das deine Idee: Mutter bezahlt die Miete für sich und für Kind 1 und Kind 2, während Kind 1 und Kind 2 ihr Einkommen in der Disco verjubeln?

Nein, definitiv nicht. Mein Plan war es, nicht abhängig vom Staat zu werden. Da ich als Kind keine Möglichkeit hatte, das zu verhindern oder zu ändern, möchte ich es jetzt.

Die oben genannten Fragen sollten mir nur Klarheit verschaffen, was genau das für mich und meine Mutter bedeutet, damit ich vorbereitet bin.

Ich danke trotzdem für die Antwort.

Gruß aus Köln,

Karma

@KarmaAkabane

Die Abhängigkeit vom Staat ist ja nicht tragisch: Der heißt ja Sozialstaat und gibt auch Azubis mit zu wenig Geld ALG II oder BAB: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab:

"Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wenn du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst, reicht deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen.

Die Bundesagentur für Arbeit kann dir in bestimmten Fällen weiterhelfen: Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt sie dich während deiner Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss."

Wenn man meint, solche Gelder wären schlecht für das Image, kann man darauf verzichten und bescheidener leben - oder am Wochenende oder am Abend einen Minijob ausüben.

PS. Wenn die Kinder aber ausziehen, kann es sein, dass die alte Wohnung für die Mutter alleine oder mit nur noch einem Kind nicht mehr angemessen ist, siehe SGB II § 22 Absatz 1. Dann kann es sein, dass bald nicht mehr die volle Warmmiete übernommen wird vom Jobcenter - die muss Mutter dann selbst übernehmen von ihrem Regelbedarf oder umziehen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo.

Ihr wollt was ohne Gegenleistung.

Nein , geht nicht.

Mit Gruß

Bley 1914

Hallo ihr solltet mal eure Hartz IV Bescheide prüfen ob das Kindergeld vielleicht schon angerechnet wird obwohl ihr es noch gar nicht habt. Da ihr beide arbeitet habt ihr auch gewisse Freibeträge und sollte ein Auto in der Familie sein dann könnt ihr dazu noch Kilometergeld beantragen dafür müsste ich aber mehr wissen. Du sagst deine Mutter ist krank bekommt sie auch Mehrbedarf ? Es gibt im SGB II einige Möglichkeiten aber die meisten Leute wissen es nicht

Stimmt !

1 Du bzw ihr könnt nicht austreten das seid ihr nämlich schon wen sich nichts geändert hat!

2 Sobald ihr genug veridntdas ihr euch trot abzug eures Mietanteils selbstversorgen könnt seid ihr schon ausde rbg raus! (mpste nochs o im Sozialgesetzbuch sthen!

3 Was eurer muter abgezogen worden ist ist das geld für euch auch eurer meitantel zb die miete da müst ihr euere Mutter etwas mehr als 200€ geben und dan zb noch ostgeld wen ihr da versorgt werden zb ca 150€

4 Das alles ist immernoch billiege rals eine eigen wohnung den die ist erstmal richtieg teuer weil noch alle angeschaftwerden mus da kommt man schnlell mit allem bei 3-5000€ an (kaution usw) Zb Eine günstiege wohnung kostet zb 350€ + gez + Strom was wiedrum schennn 100€ im moant sein können!

Das Kindergeld sthet deiner Mutter zu nicht dir solnage du dort wohnst das hat auchdas amt berücksichtiegt und das geld bei deine rmutter schon längst abgezogen! Veileicht wurde aber uahc vergessen den ausbildungsvertrag als kopie einzureichen!

Wen du das kidnergeld bekomst darf das amt nichts berechen den Du gehörst nicht mehr zur bg und du könst wen du es wilst soviel überstunden machen wie du wilst ohne das das amt da was abziehen darf!

'(schaue mal Im Sozialgeszbuch nach unter Bedarfsgemeinschaften dan weist du genauer ob sich was geändert hat oder nicht und ob du in der BG bist oder nicht)