Mutter bekommt ALG II und Kind arbeitet vollzeit

6 Antworten

Könnte es bsp. passieren, dass meine Mutter gar keinen ALG II bekäme?

Nein.

Da Kinder ihren Eltern im Alg2-Bezug nicht unterhaltspflichtig sind, fallen sie, sobald sie ihren Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, automatisch aus der BG mit der Mutter raus.
Das heißt, eine Anrechnung von Kinder-Erwerbseinkommen ist allenfalls über die Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II möglich, wobei hier eine einfach Erklärung reicht, dass man nicht bereit ist, die Mutter zu unterstützen.

Mutter behält also vollen Regelsatzanspruch + kopfanteilige Miete.

Schwester wird aus BG rausfallen und muss aus ihrem Einkommen ihren Mietanteil sowie ihren Lebensunterhalt bestreiren.

Du wirst möglicherweise aus BG rausfallen, wenn deinen anrechnungsfähiges Einkommen deinen Bedarf deckt. Fällst du nicht raus, behältst du einen Restleistungsanspruch.

Könnte es bsp. passieren, dass meine Mutter gar keinen ALG II bekäme?

ja könnte passieren.

Ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschschaft!

Dazu wird jedes Einkommen angerechnet.

Hier mal ein Beispiel wie die Arge Einkommen anrechnet.

Ausbildunggeld 500 € netto:

100 € sind abzugsfrei und von den übrigen 400 € darf man 20 % = 80 € behalten.

Das bedeutet das dann Deiner Mutter 320 € abgezogen würden.

Hier auch ein Link:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596984d02ee903.php

Dazu wird jedes Einkommen angerechnet.

Nein!
Erwerbseinkommen der Kinder wird nicht bei den Eltern angerechnet; vielmehr fallen Kinder mit genügend Einkommen aus der BG mit Eltern raus.

Man, man, man ...

@VirtualSelf

Das stimmt allerdings nicht. Die Kinder, wenn sie bei ihren Eltern wohnen und genug verdienen, sind verpflichtet Unterhalt abzugeben. Das ist ja schon bei Familien üblich, die kein Hartz IV bekommen.

Sie wohnen dort, sie essen dort, sie benötigen Strom und Wasser - somit wird ihr Einkommen angerechnet.

Er wenn sie ausgezogen sind, ist das wieder anders

@KaeteK

Du verwechseltst Unterhalt mit eigenem Bedarf.

Die Kinder sollten ihren eigenen Bedarf bestreiten; eine Unterhaltspflcht gegenüber den Eltern begründet der Alg2-Bezug nicht.

@VirtualSelf

Selbst wenn es so sein sollte,dass das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt, so wir doch dann der Hartz IV-Satz des Kindes von den Eltern gestrichen.

Für deien Mutter ändert sich gar nichts. Die gesetzte sind längst abgeschafft wo Kinder ihre Eltern unterstützen müssen. Das einzige was abgezogen wird ist die Miete (solange ihr bei eurer Mutter wohnt). Wenn ihr beide arbeitet teilt sich die Miete durch drei und das Amt zahlt deiner Mutter nur 1/3 aus den rest müsst ihr beide zahlen jeweils zu 1/3

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, dann kann das passieren!