Muss Vermieter Rohrleitung am WC und Waschbecken reparieren lassen?

4 Antworten

Die Reparatur dieser Defekte ist allein Sache des Vermieters, das sind keine Kleinreparaturen. Den Mangel also schriftlich per Einwurfeinschreiben anzeigen, Frist setzen zur Beseitigung (6 Werktage ab Zugang deines Briefes) und ankündigen, dass du bei Verzug selbst einen Fachbetrieb beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. So ist die Rechtslage und nicht anders.

In meinem Mietvertrag steht, das ich einen bestimmten Betrag im Jahr selber aufbringen muss, für Kleinreparaturen, vor allem dann wenn man schon lange in dieser Wohnung wohnt. Kann nicht sagen ob das allgemein üblich ist.

Da hast du wohl einen Denkfehler. Zunächst ist hier keine Kleinreparatur anzunehmen, da lt. Definition nicht vorhanden. Auch darf nicht grds. ein Anteil der Kosten berechnt werden und mit Wohndauer hat das alles absolut nichts zu tun.

@albatros

Unter Kleinrep. gehören z.B. Glühbirne wechseln im Keller, Wasserhahnventile, na ja und eben so kleine Dinge, auch habe ich nicht behauptet das es allgemein üblich ist, also bleib sachlich.

der vermieter muss dafür aufkommen....

ganz klar der vermieter.