Muss Vater bei EV unterhalt zahlen?

5 Antworten

Unterhaltspflichtig ist er weiterhin, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, allerdings ist jemand mit EV nicht leistungsfähig, hat weder genug Einkommen noch Besitztümer, das bestätigt er ja bei der EV. Und da ist er nicht pfändbar für 3 Jahre. Daher ist mindestens für 3 Jahre nichtw zu holen.

Da aber wer so was abgibt, oft auch in der Zukunft keinen guten Job mehr kriegt, sieht es auch danach schlecht aus. Kassierer kann man nicht mehr werden und alle Jobs,wo man für Geld oder korrekte Abrechnungen verantwortlich ist, so was kriegt man mit EV nicht mehr, weil man nicht mit Geld umgehen kann.

Mit anderen Worten, da ist heute definitiv nichts zu holen und später voraussichtlich auch nicht. Du musst für den Unterhalt selbst sorgen.

gehe mal davon aus,wenn es ihm wirtschaftlich wieder besser geht, bezahlt er was noch-- jetzt aus steht --- und ansteht-- bekommst Du ja ausgelegt, über die öffentliche Hand :))

Unterhalt muß man ansonsten nur zahlen bei unter 18zehn jährigen & klar auch bei + 18zehn Unterhaltswürdigen

ich würde mal lieber davon ausgehen, dass er nichts mehr zahlt, das ist der Normalfall. Und von der öffentlichen Hand ausgelegt bekommt man das Geld auch nur manchmal, viele müssen alleine damit klar kommen,keinen Unterhalt zu kriegen.

Du siehst die Welt leider mit rosaroter Brille himako333.

Ja, unterhaltspflichtig ist er - aber dieser Verpflichtung nachkommen, kann er leider nicht

Für den Unterhalt ist sein Eigenbedarf wesentlich geringer als der pfändungsfrei Betrag.

Aber wo nichts ist, hat der Kaiser sein recht verloren.

Wovon soll er das bezahlen wenn er ein EV abgibt?