Muss Pflichterbe vom Nachlassgericht informiert werden?
Ein Erblasser hinterließ ein notarielles Testament unter Ausschluss der erbberechtigten Kinder. Muss das Nachlassgericht die erbberechtigte Kinder des Erblassers über ihre Pflichtteilserbberechtigung informieren?
7 Antworten
Ja
Tritt ein Todesfall ein, wird automatisch das zuständige Standesamt
informiert. Dieses wiederum schickt eine Meldung an das zuständige
Nachlassgericht, das nach einem Erbvertrag oder Testament sucht.
Das Gericht schreibt dann einen der Erben an, um Angaben
über die persönlichen Verhältnisse des Verstorbenen sowie Namen und
Anschriften von übergangenen Erben zu erhalten. Die muss das
Nachlassgericht nämlich über den Tod des Erblassers informieren und sie
auf ihre Pflichtteilsrechte hinweisen.
Wenn das Nachlassgericht von keinen erbfolgerelevanten Urkunden Kenntnis erlangt (also von einem Testament oder Erbvertrag), tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Nachlassgericht ist dann in der Regel nicht verpflichtet, die Erben von Amts wegen zu ermitteln.
Im Fall des Fragestellers gibt es aber ein Testament und deshalb werden alle Erben, denen eine Pflichtteil zusteht ermittelt und informiert.
Sollte das nicht ohne erheblichen Aufwand möglich sein (z.B wenn die andere Erben im Ausland leben), muss der Antragsteller des Erbschein - also der Haupterbe - das selbst tun, sonst erbt er nämlich erstmal gar nichts
Niedersachsen ist ein Vorzeigebeispiel im negativen, wie es behördlich nicht laufen sollte! Diese Geschichten sind rechtswidrig , es ist gesetzlich so geregelt, erst wenn ich Kenntnis vom Ableben eines Angehörigen bekomme, ich könnte ja auch ganz alleine in Australien leben, erst dann beginnt die Frist der Ausschlagung! In Nds. wird aber von Amtswegen niemand darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Angehöriger verstorben ist! Das ist eine Mega Baustelle!
Das Nachlassgericht wird den Kindern in der Regel das Testament nach §348 FamFG eröffnen, soweit sich die Anschriften ohne Aufwand ermitteln lassen. Ein Pflichtteilsanspruch als solcher ist gesetzlich geregelt, so das das Gericht nicht gesondert darauf hinweist.
Beim Antrag auf einen Erbschein muß der Antragssteller die Kinder als gesetzlichen Erben angeben, und diese werden dann zur Stellungnahme aufgefordert.
Nur in BW und BY besteht die Pflicht zur Benachrichtigung.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/
https://www.service-bw.de/web/guest/lebenslage/-/lebenslage/Erbfall-5001391-lebenslage-0
Mein Kenntnisstand über andere Bundesländer ist allerdings ein paar Tage her. Ich kann leider nicht alle Gesetzesänderungen konkret durcharbeiten.
Ciao :-)
Ich bin aus Bayern und ich wurde damals nicht benachrichtigt. Ich habe ganz schon dumm aus der Wäsche geschaut, als ich 30 Jahre später (nachdem das Testament gemacht wurde) nach dem Tod meiner Mutter davon erfahren habe.
Weder meine Mutter (Kontakt gehabt mit ihr bis zum Schluß) noch der Notar oder das Gericht mich infortmiert hat.
LG
Ist vom BUNDESLAND abhängig!!!
In manchen ja, in anderen Nein.
Nö. In Niedersachsen zb nicht. Grade erst so'n Fall gehabt.... nicht gewusst, nicht rechtzeitig abgelehnt, 50.000 Schulden geerbt.