Muss Pflichterbe vom Nachlassgericht informiert werden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja

Tritt ein Todesfall ein, wird automatisch das zuständige Standesamt

informiert. Dieses wiederum schickt eine Meldung an das zuständige

Nachlassgericht, das nach einem Erbvertrag oder Testament sucht.

Das Gericht schreibt dann einen der Erben an, um Angaben

über die persönlichen Verhältnisse des Verstorbenen sowie Namen und

Anschriften von übergangenen Erben zu erhalten. Die muss das

Nachlassgericht nämlich über den Tod des Erblassers informieren und sie

auf ihre Pflichtteilsrechte hinweisen.

Nö. In Niedersachsen zb nicht. Grade erst so'n Fall gehabt.... nicht gewusst, nicht rechtzeitig abgelehnt, 50.000 Schulden geerbt.

@Seanna

Wenn das Nachlassgericht von keinen erbfolgerelevanten Urkunden Kenntnis erlangt (also von einem Testament oder Erbvertrag), tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Nachlassgericht ist dann in der Regel nicht verpflichtet, die Erben von Amts wegen zu ermitteln.

Im Fall des Fragestellers gibt es aber ein Testament und deshalb werden alle Erben, denen eine Pflichtteil zusteht ermittelt und informiert.

Sollte das nicht ohne erheblichen Aufwand möglich sein (z.B wenn die andere Erben im Ausland leben), muss der Antragsteller des Erbschein - also der Haupterbe  - das selbst tun, sonst erbt er nämlich erstmal gar nichts

@Seanna

Niedersachsen ist ein Vorzeigebeispiel im negativen, wie es behördlich nicht laufen sollte! Diese Geschichten sind rechtswidrig , es ist gesetzlich so geregelt, erst wenn ich Kenntnis vom Ableben eines Angehörigen bekomme, ich könnte ja auch ganz alleine in Australien leben, erst dann beginnt die Frist der Ausschlagung! In Nds. wird aber von Amtswegen niemand darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Angehöriger verstorben ist! Das ist eine Mega Baustelle!

Das Nachlassgericht wird den Kindern in der Regel das Testament nach §348 FamFG eröffnen, soweit sich die Anschriften ohne Aufwand ermitteln lassen. Ein Pflichtteilsanspruch als solcher ist gesetzlich geregelt, so das das Gericht nicht gesondert darauf hinweist. 

Beim Antrag auf einen Erbschein muß der Antragssteller die Kinder als gesetzlichen Erben angeben, und diese werden dann zur Stellungnahme aufgefordert.

Ciao :-)

Ich bin aus Bayern und ich wurde damals nicht benachrichtigt. Ich habe ganz schon dumm aus der Wäsche geschaut, als ich 30 Jahre später (nachdem das Testament gemacht wurde) nach dem Tod meiner Mutter davon erfahren habe.

Weder meine Mutter (Kontakt gehabt mit ihr bis zum Schluß) noch der Notar oder das Gericht mich infortmiert hat.

LG

Ist vom BUNDESLAND abhängig!!!

In manchen ja, in anderen Nein.