Muß Noch - Ehefrau neue Adresse mitteilen

3 Antworten

Der Vater sollte einfach zum Einwohnermeldeamt gehen, 10 Euro zahlen und dann kriegt er die neue Adresse der Frau (Vorausgesetzt sie hat sich Ordnungsgemäß umgemeldet). Ansonst würde ich mein Kind, für dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, niemandem geben (auch nicht dem anderen Elternteil), wenn ich die Adresse nicht kenne!

Sie hat Angst vor dem Mann und deshalb beim Ordnungsamt angegeben, das die Anschrift nicht rausgegeben werden darf.

@carsten1979

Wie gesagt, das ist egal. Wenn der Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat (Sorge- und Umgangsrecht sind ganz egal) und sie die Adresse nicht raus gibt, darf er (aber auch sonst) den Umgang soweit Einschränken dass er bestimmen darf, wo die Mutter das Umgangsrecht ausüben darf, z.B. nur bei ihm in der Wohnung.

Wenn ihr das nicht passt, muss sie auf gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht Klagen.

Des weiteren ist bei einer Scheidung meist aber immer notwendig, dass der Ex Partner die neue Anschrift des anderen Ex Partners zu bekommen hat. Das liegt unter anderem daran, da gerade die Partei die das Kind "behält" diese Daten bei Ämtern und Co. benötigt, z.B. Krankenkasse, Kindergeldkasse, Finanzamt usw.

Es gab auch Fälle, wo erfolgreich auf die Herausgabe von Kontaktdaten, vorrangig die Adresse, geklagt wurde.

P.S. Das Ordnungsamt hat mit der Sache Null zu tun. Wenn war es das Einwohnermeldeamt oder das Bürgeramt. Das Ordnungsamt sorgt für die öffentliche Ordnung und verhängt Ordnungsstrafen, hat aber mit Adressen und Co. absolut gar nichts zu tun. Nur als Hinweis.

@Scaver

Sorry. Ich meinte natürlich das Einwohnermeldeamt.

So einfach ist das für eine Privatperson nicht, an die Adresse zu kommen.

@Sumselbiene

Einfach nicht, aber möglich. Beschattung durch Detektive (nicht illegal!) oder durch einen Anwalt/Gericht, vor allem wenn diese Angaben für Ämter und Co. benötigt werden (oft Krankenkasse, Kindergeldkasse und Finanzamt).

Wenn der andere Elternteil ein Umgangsrecht hast, musst Du das auch erlauben. Du machst dich sonst strafbar.

Aber... durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht kannst Du dann bestimmen WO das Umgangsrecht ausgeübt wird, z.B. nur in deiner eigenen Wohnung.

@Scaver

das abr bestimmt nicht wo das umgangsrecht ausgeübt wird. du redest dummes zeug

Die Mutter ist verpflichtet die Adresse rauszugeben, wenn das Umgangsrecht bei der Mutter ausgeübt wird, sprich das Kind zur Mutter fährt bzw. geholt wird.

Vorausgesetzt der Vater hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann kann er den Umgang noch mehr einschränken, z.B. dass die Mutter das Kind nur noch beim Vater besuchen darf, das Kind aber nicht mehr zur Mutter.

Den Umgang ganz verbieten darf er nicht, wenn die Mutter ein Umgangsrecht hat. Aber wenn er alleine das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat darf er alleine bestimmen, eben wo sich das Kind aufhält. Teilen sich die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht, kann der Vater dies auch nicht einschränken, da ja beide bestimmen dürfen.

Trotzdem hat der Vater ein Anspruch darauf zu erfahren, wo das Kind ist, sprich die Mutter muss ihm die Adresse mitteilen.

Sollte es zu Terror oder Handgreiflichkeiten, gibt es genug Mittel, dagegen vorzugehen. Bloß keine Angst haben und sofort Anzeige (auch schon beim Terror/Belästigung) erstatten.

die antwort ist komplett falsch. abr hat nix mit umgangsrecht zutun. es ist selbstverständlich das der andere elternteil weiß wo der andere sich aufhält mit kind. abr regelt nur wo das kind gemeldet wird und wer das darf. nicht wo das kind sich während des umgangs aufhält. punkt. er kann versuchen einzuschränken. ob er gerichtlich damit durchkommt ist eine andere sache.

ja das darf er. wenn die mutter die anschrift nicht herausgibt, dann kann er den umgang einfach solange aussetzen bis er die anschrift hat.