MUSS mein freund für mich aufkommen?
Hallo leute, Ganz einfache frage... Ich bin nach meiner Ausbildung leider nicht übernommen worden und beziehe alg 1 und zzgl. Alg2 weil mein Satz nicht aussreicht. Nun ist es so das ich ausziehen muss. Es ist nun mal so das ich für den Übergang bei meiner Tante leben konnte aber jetzt ist ende. Mein freund und ich würden gerne zusammen ziehen. Ich weiß das man für 1 Jahr auf Probe zusammen ziehen kann ohne das er für mich aufkommen muss. Ich weiß aber nicht wie ich dem Amt das begreiflich machen soll. Sie meinten gleich wir seien eine BG. Kann mir hier jemand helfen wie ich so ein schreiben aufsetzen muss?
Lg und vielen vielen dank Ich bin für Hilfe wirklich dankbar
2 Antworten
Du musst nur beim Ausfüllen deines Antrages aufpassen !
Er gehört also nicht zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und da darfst du dann auch kein Kreuz machen,muss natürlich auch den Tatsachen entsprechen.
Ihr dürft euch also wirtschaftlich wie finanziell nicht freiwillig unterstützen und dann darf das Jobcenter zumindest für dieses 1 Jahr nach dem Zusammenzug das Einkommen nicht auf den gemeinsamen Bedarf anrechen.
Sollte dann doch eine Unterhaltsvermutung unterstellt werden,dann fristgerecht schriftlich widersprechen,aber wenn der Antrag korrekt ausgefüllt ist,dann sollte das eigentlich nicht passieren.
Wenn du ALG - 2 bekommst dann musst du deinen Umzug vom Jobcenter genehmigen lassen,sonst würdest du,wenn du innerhalb deines Zuständigkeitsbereiches umziehen würdest nur keinen bisherigen Mietanteil weiter gezahlt !
Du musst dann ja angeben mit wem du in der Wohnung lebst und wie du zu dieser / diesen Personen stehst und dazu bekommst du dann zusätzliche Anlagen zum Ausfüllen.
Da wird dann gefragt wer zu deiner BG - gehört und wenn du da ihn angeben solltest,dann bildet ihr eine BG - und sein Einkommen wird auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.
Danke dir für deinen Stern !
Solange ihr nicht verheiratet seid oder ein gemeinsames Kind habt, muss er nicht für dich aufkommen - egal was das Amt behauptet - selbst wenn sie dir wegen ihm keine Leistungen bewilligen, ist er nicht unterhaltspflichtig.
Man kann als Wohngemeinschaft zusammenziehen - muss dann aber die Wohnung auch entsprechend einrichten - das heißt, du brauchst ein eigenes Zimmer mit Bett und Schrank, wo keine Klamotten von ihm drin sind.
Wenn das JC aber von vornherein Probleme macht, dann beantrage lieber eine eigene Wohnung samt 1500 Euro Erstausstattung und wohne bei ihm als Besuch.
Besuch können sie nicht verbieten - du musst nur regelmäßig deinen Briefkasten checken.
Also welchen Antrag meinst du? Meinen hart4 Antrag habe ich ja schon ausgefüllt und da steht nichts von ihm drin.