MUSS mein freund für mich aufkommen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst nur beim Ausfüllen deines Antrages aufpassen !

Er gehört also nicht zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und da darfst du dann auch kein Kreuz machen,muss natürlich auch den Tatsachen entsprechen.

Ihr dürft euch also wirtschaftlich wie finanziell nicht freiwillig unterstützen und dann darf das Jobcenter zumindest für dieses 1 Jahr nach dem Zusammenzug das Einkommen nicht auf den gemeinsamen Bedarf anrechen.

Sollte dann doch eine Unterhaltsvermutung unterstellt werden,dann fristgerecht schriftlich widersprechen,aber wenn der Antrag korrekt ausgefüllt ist,dann sollte das eigentlich nicht passieren.

Also welchen Antrag meinst du? Meinen hart4 Antrag habe ich ja schon ausgefüllt und da steht nichts von ihm drin.

@Thunderstrike

Wenn du ALG - 2 bekommst dann musst du deinen Umzug vom Jobcenter genehmigen lassen,sonst würdest du,wenn du innerhalb deines Zuständigkeitsbereiches umziehen würdest nur keinen bisherigen Mietanteil weiter gezahlt !

Du musst dann ja angeben mit wem du in der Wohnung lebst und wie du zu dieser / diesen Personen stehst und dazu bekommst du dann zusätzliche Anlagen zum Ausfüllen.

Da wird dann gefragt wer zu deiner BG - gehört und wenn du da ihn angeben solltest,dann bildet ihr eine BG - und sein Einkommen wird auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Solange ihr nicht verheiratet seid oder ein gemeinsames Kind habt, muss er nicht für dich aufkommen - egal was das Amt behauptet - selbst wenn sie dir wegen ihm keine Leistungen bewilligen, ist er nicht unterhaltspflichtig.

Man kann als Wohngemeinschaft zusammenziehen - muss dann aber die Wohnung auch entsprechend einrichten - das heißt, du brauchst ein eigenes Zimmer mit Bett und Schrank, wo keine Klamotten von ihm drin sind.

Wenn das JC aber von vornherein Probleme macht, dann beantrage lieber eine eigene Wohnung samt 1500 Euro Erstausstattung und wohne bei ihm als Besuch.

Besuch können sie nicht verbieten - du musst nur regelmäßig deinen Briefkasten checken.