Muss man versehentlich gutgeschriebenes Geld zurückzahlen?

6 Antworten

Wenn nichts bezahlt wurde, wird natürlich auch nichts erstattet. Sollte das dennoch passieren, hat der Händler wiederum einen Anspruch auf Rückzahlung. Zumindest in der Regel.

Sowas nennt sich (zivilrechtlich) "ungerechtfertigte Bereicherung" und ist in den §§ 812 ff. BGB geregelt.

Kurzfassung: Natürlich muss man es zurückzahlen (wenn der andere es wiederhaben will).

So ist das richtig!

Was andere Leute hier teilweise schreiben, bereitet einem manchmal wirklich Kopfschmerzen.

Natürlich muss man das.

Andernfalls ist es Unterschlagung, die ist strafbar.

Wie oft ist dir das schon passiert? Also eine Frage mit hoher Praxisrelevanz.

Wenn Du Geld bekommst und ausgibst, von dem du weißt, dass es dir nicht gehört, ist das strafbar.

Die sehen doch ob ihr schon überwiesen habt. Blöd sind die auch nicht. Die schicken euch auch nicht einfach auf Verdacht das Geld. Selbst wenn, müsst ihr es zurück überweisen.