Muss man sich "arbeitssuchend" bei der Agentur für Arbeit melden, wenn man sein Minijob als Student kündigt?
Moin,
Hatte während meines Abiturs auf Minijob-Basis gearbeitet und jetzt kurz vor dem Beginn meines Studiums habe ich gekündigt. Ich habe einen Brief von meinem Arbeitgeber bekommen bei dem darauf hingewiesen wird, dass ich nach § 38 SGB III verpflichtet bin, mich bei dei Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden.
7 Antworten

Wenn Du Vollzeit studierst, dann hättest Du ja eh keinen Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit, selbst wenn Du dir einen Anspruch mit vorheriger sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erworben hättest.
Denn dafür muss man dann nicht nur arbeitslos sein, sondern muss auch der Vermittlung in Arbeit für min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
Der Minijob ist ja nicht sozialversicherungspflichtig, deshalb würde man sich damit eh keinen Anspruch auf ALG - 1 erwerben und demzufolge muss man sich dann auch nicht arbeitssuchend und dann arbeitslos melden.

Dieser Hinweis ist vermutlich einfach ein Standardsatz in einem Standardschreiben, was standardmäßig allen Mitarbeitenden, die kündigen, gesendet wird. Denn zu diesem Hinweis sind Arbeitgeber bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet. Dieser Pflicht kommt man dann auf genau diese Weise nach.
Für dich in deiner Situation ist das total irrelevant, weil du mit einem Minijob keinen Anspruch auf ALG1 erworben hast und als Student auch keinen Anspruch auf ALG2 hast. Kannst du somit einfach getrost ignorieren!

Du kannst das natürlich tun, aber welchen Sinn sollte das haben?
Du hast keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, du suchst ja wahrscheinlich auch keine Weiterbeschäftigung. Die Arbeit kannst du dir sparen.
nur wenn es eine Lücke in deiner krankenkassenversicherung gebe oder du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hättest würde sich das lohnen

Wenn du den Minijob aufgibst (oder er dir gekündigt wird), hast du ja keinen Anspruch auf AlG.
Selbstverständlich steht es dir frei, dich "arbeitssuchend" zu melden, für bis zu 29 Stunden wöchentlich. Leistungen erhältst du dabei nicht.

Verpflichtet bist du dazu nicht. Nur wenn du die Hilfe des JobCenter in Anspruch nehmen willst, eine neue Stelle zu finden ist es sinnvoll, sich dort anzumelden.

Bei einem Minijob hast du keinen Anspruch auf ALG1 erwirtschaftet, da du ja auch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Als Studenr hast du unter Umständen Anspruch auf Bafög.