Muss man mit 16 Jahren das Bußgeld für's Schwarzfahren bezahlen?

12 Antworten

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§ 104, § 105 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§ 106, § 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustande gekommen.[17] (Quelle: WIkipedia)

Wie es da mit deinen Eltern ist weiss ich nicht, weil 1. Ich sie nicht kenne und 2. weil ich die rechtssprechung in di

Wie es da mit deinen Eltern ist weiss ich nicht, weil 1. Ich sie nicht kenne und 2. weil ich die rechtssprechung in diesem fall aussieht.

Sorry ^^

@Garaxy

Danke! Aber ich werde sowieso zahlen und hab's auch schon erzählt. :D

Nach dem 3. Mal kommt es sicherlich zu einer Verhandlung. Gut, daß du es nun endlich eingesehen hast, aber so einfach kann man da keinen Einspruch erheben, denn die Fakten (deine Daten wurden ja bei der Kontrolle aufgenommen) sprechen ja gegen dich. Wenn du Glück hast, wird das Verfahren eingestellt, aber wenn du lange rummachst, bzw. dir noch etwas zuschulden kommen lässt, dann sicher nicht.

Ich habe es schon nach dem ersten Mal eingesehen, die beiden anderen Male waren aus Eile und Leichtsinn, aber klar dass das keine Entschuldigung ist !Ich bin nicht vorbestraft und werde verhindern, mir nochmal was zuschulden kommen zu lassen, also wird es hoffentlich bei einer Anzeige bleiben.Was genau meinst du mit "rummachen"?

Naja...das Schwarzfahren ist eine Erschleichung von Dienstleistungen, und das ist strafbar. Strafmündig bist Du ab dem 14. Lebensjahr.

Kurzum Du mußt bezahlen. Und an Deiner Stelle würde ich schnellstmöglich bezahlen. Du wurdest schon 3mal erwischt innerhalb von 6 Monaten. Da kann der Verkehrsunternehmer, später der Staatsanwalt (der die Strafanzeige bearbeitet) davon ausgehen, dass Du das ganze mit VORSATZ betreibst.Und bei Vorsatz geht's meist zum Jugendrichter und da kommen dann erzieherische Maßnahmen, wie Sozialstunden oder gar Arrest.

An Deiner Stelle. Schnell bezahlen und sich in Zukunft nicht mehr erwischen lassen. ;-)

Ich betreibe das NICHT mit Vorsatz. Und ich werde mich auch nicht mehr erwischen lassen, da ich mir eine Monatskarte anschaffen werde. Und ich muss zuerst auf den Brief warten, bevor ich bezahle aber trotzdem danke (;

werde ich eine Anzeige/Gerichtsverfahren bekommen

Anzeige: Sehr wahrscheinlich. Gerichtsverfahren kommt dann auch, aber eventuell wird nach Aktenlage entschieden oder die Sache eingestellt. Du musst im ersten Fall nicht persönlich erscheinen, im zweiten kommst du völlig ohne Strafe aus der Sache heraus, aber gegebenenfalls musst du Auflagen wie z.B. Sozialstunden erfüllen.

Oder kann ich das durch Einspruch abwenden?

Ein Einspruch gegen eine Anzeige als solche ist nicht möglich. Du kannst höchstens darum bitten, dass du nicht angezeigt wirst weil du auch bestimmt nie wieder schwarzfährst, aber das wird keinen Unterschied machen, weil die das täglich Dutzende Male hören.

Und kann ich das vor meinen Eltern geheimhalten?

Du wirst Post bekommen, auch wenn das Verfahren eingestellt wird. Diesen Brief kannst du eventuell verschwinden lassen. Ob deine Eltern einen separaten Brief erhalten, weiß ich nicht - aber den dürftest du nicht verstecken, weil er an deine Eltern adressiert ist.

Okay, danke (;Und ich hab's meinen Eltern gesagt, der Brief ist aber noch nicht da, also weiß ich nicht ob ich eine Vorladung/Anzeige bekomme..

In deinem Alter bist du strafmündig und kannst schon die Unrechtmäßigkeit des Schwarzfahrens einsehen. Demzufolge musst du auch die Konsequenzen tragen. Das könnte in deinem Fall auch eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Beförderungsleistungen sein, denn immerhin bist du ein/e Wiederholungstäter/in. Das vor deinen Eltern geheim zu halten, dürfte schon schwer fallen.

Sei schlau und sage es deinen Eltern. Denn der Stress, den du bekommst, wenn du es nicht sagst, wird noch viel größer sein, als mit "Beichte".

Das mit der Einwilligung deiner Eltern zum Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel und der fehlenden Einwilligung zum Schwarzfahren ist ganz großer Unsinn, den du getrost vergessen kannst.

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, das ist eine Straftat!

Eine kleine Ergänzung:

Die 40 Euro, die du bezahlen sollst, sind kein Bußgeld, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt, die gemäß den Geschäftsbedingungen des Verkehrsunternehmens fällig werden. Hierbei handelt es sich um Zivilrecht und nicht um Strafrecht.

Die Frage, die sich diesbezüglich stellt, ist also, ob du wegen deiner eingeschränkten Geschäftsfähigkeit einen wirksamen Beförderungsvertrag geschlossen hast. Wenn ja, dann musst du zahlen. Wenn nein, dann nicht. Die strafrechtliche Seite bleibt dabei unberührt.

Allerdings halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass du um die Zahlung herumkommst.

@PeVau

Ich hab's meinen Eltern gesagt und ich werde das auch bezahlen, da es ja berechtigt ist. Wahrscheinlich muss ich zur Polizei, ich warte jetzt nur noch auf den Brief, danke für die Antwort (: