Muss man bei einem Kreisverkehr ohne Beschilderung bei der Einfahrt blinken?

10 Antworten

Nein. Man darf nur blinken, wenn man den Kreisverkehr verläßt. Man kann in Deutschland nur nach rechts in den KV einfahren und somit auch nur nach rechts ausfahren.

Meines Wissens nur beim Herausfahren.

Kreisverkehr oder rechts vor links íst ein absoluter Gegensatz!!

StVO §8 (1a). "Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig."

  • Aus der Formulierung "in einen solchen Kreisverkehr" ist zu schließen, dass es auch andere Kreisverkehre gibt (oder zumindest geben kann), also solche ohne Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) auf den Zufahrtstraßen. (Das ist allerdings in Deutschland ausgesprochen selten.)
  • Beim Richtungswechsel muss grundsätzlich geblinkt werden, außer es ist (wie hier in §8) ausdrücklich verboten. Also muss auch bei Kreisverkehren, die nicht §8(1a) entsprechen, geblinkt werden, also bei Ein- und Ausfahrt.
  • Ohne Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) gilt "rechts vor links", daher hat der Kreisverkehr dann keine Vorfahrt!
  • Wenn der "Kreisverkehr" komplett unbeschildert ist, es also auch kein Zeichen 215 (Kreisverkehr) gibt, dann ist das auch kein Kreisverkehr im Sinne der StVO, in dem Fall darf man auch links abbiegen!

Kreisverkehre ohne Beschilderung gibt es nicht. Allerdings diese Kreisverkehr-ähnlichen Gebilde in denen, wie Du ja richtig festgestellt hast, rechts vor links gilt.

Diese Gebilde sind, je nach genauer Bauausführung entweder als eigenständige Straße zu betrachten, also blinken beim reinfahren und rausfahren, oder als große Kreuzung.

Am sinnvollsten ist es aber auch hier sich wie im Kreisverkehr zu verhalten. Viele kennen den Unterschied leider eh nicht. Also wenn Du nur beim rausfahren blinkst bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und den Polizisten möchte ich sehen der sowas ahndet.

In einem KV gibt es kein Rechts vor Links. Wir sind doch hier nicht in Holland.

@Volker13

Stimmt. Aber Kreisverkehre sind auch nur dann Kreisverkehre wenn es diese nette Beschilderung (Zeichen 215) gibt. Wenn vor so einem Gebilde KEIN Zeichen 215 existiert ist es KEIN Kreisverkehr! Und dann herrscht rechts vor links!

@Chris1009

Dies gilt aber auch nur dann, wenn das Schild "Vorfahrt achten" vorhanden ist. Zeichen 205

@Volker13

Stimmt. Fehlt dies ebenso haben wir einen der vielen Fälle in der Stvo die mal wieder sehr offen sind. Dennoch ist es ohne Zeichen 215 KEIN Kreisverkehr. Und somit gilt auch nicht die Vorfahrt im Kreis.

Also was dann? Vielleich doch auch wieder RvL? ;)

(Und wer sagt bitte das die Stvo sinnig ist? ;) )