Muss man bei einem Kaufvertrag, bei dem keine Lieferzeit angegeben ist, als Käufer sofort anfordern?

2 Antworten

Es kommt hier tatsächlich auf das Gut und den speziellen Kaufvertrag an. Es gibt tatsächlich Onlineshops, die eine Lieferzeit zwischen 4-6 Wochen haben. Wenn Du Käufer bist, dann würde ich an Deiner Stelle den Verkäufer einfach fragen, bis wann er denn liefern könnte. Wenn Du Verkäufer bist, dann würde ich an Deiner Stelle jetzt nicht 10 Tage warten, denn das sieht eher danach aus, dass Du Lieferschwierigkeiten hast.

Unabhängig davon, das Widerrufsrecht (also diese 14 tägige Frist) gilt erst ab dem Zeitpunkt, nachdem der Kunde darüber informiert wurde und die Ware bei ihm eingetroffen ist ;)

Vielen Dank für die Antwort, jedoch meinte ich das noch ein wenig anders. Es geht hier eigentlich lediglich um eine Aufgabe in einer BWL-Klausur, die folgendermaßen hieß: "Prüfen Sie, welche der unten stehenden vertraglichen Vereinbarungen in einem Kaufvertrag nach der gesetzlichen Regelung zutreffen/nicht zutreffen. Und die dazugehörige Aussage lautet: "Wenn nichts anderes vereinbart ist, kann der Käufer die Warenlieferung innerhalb von 10 Tagen verlangen." Und nun ist meine Frage, ist diese Aussage korrekt oder falsch?

Ja, der Käufer kann die sofortige Lieferung verlangen, weil er davon ausgehen kann, dass die gekaufte Ware vorrätig ist. Andererseits hätte der Verkäufer den Käufer auf eventuelle Lieferzeiten aufmerksam machen müssen.

s. oben mein Kommentar