Muss man bei der Rentenversicherung eine Namensänderung bekannt geben?

4 Antworten

Du darfst Urkunden kopieren so viel wie du willst.

Sie dürfen nur nicht beglaubigt werden. Personenstandsurkunden dürfen nur im Original ausgestellt werden, beglaubigte Kopien sind verboten.

Daher stellt das Standesamt dir auch keine beglaubigte Kopie aus, sondern eine neue Urkunde und die kostet dann 10 Euro.

Du kannst unbeglaubigte Kopien hinschicken, die Frage ist nur, ob denen das reicht.

Die Rentenversicherung verlangt oftmals "beglaubigte" Kopien der Urkunden, obwohl sie inzwischen wissen müssten, dass das nicht erlaubt ist.

Du kannst alle Kopien selber anfertigen. Das "Beglaubigen" geht nur beim Standesamt oder beim Bürgeramt und kostet halt 10 Euro pro "beglaubigter" Kopie.

Soweit ich die Rentenversicherung kennengelernt habe, reicht denen eine einfache Kopie.

Warum soll es denn nicht erlaubt sein, diese zu kopieren? Ob sie unbeglaubigt anerkannt werden, ist eine andere Sache. Mach doch einfach eine Kopie von dem Ding und schick es mit Begleitschreiben an die Vers. Dann werden sie sich schon melden.
Vom Perso werden einfache Kopien sogar mitunter von Banken verlangt. Ist also keineswegs verboten.

Theoretisch schon, es gibt aber Ausnahmen. Z. B. im Geldwäschegesetzt und Telekommunikationsgesetz.

Aber im Prinzip darf man seit dem neuen Personalausweisgesetz den Ausweis nicht mehr kopieren. Wenn du das aber selbst machst, ist das normalerweise kein Problem. Du kannst ja die "unwichtigen" Daten (beim neuen Ausweis geht es vor allem um die 6-stellige Nummer auf der Vorderseite) schwärzen.

@Sumselbiene

Bei diesem "Kopierverbot" geht es auch mehr darum, dass nicht mehr alle Firmen wie wild die Ausweise kopieren und speichern. Man darf aber durchaus selbst entscheiden, ob man die Kopie jemandem zuschickt. Derjenige ist dann verpflichtet, die Kopie direkt nach der Erfüllung ihres Zwecks zu vernichten.

Hallo needyrhelp,

die Rentenversicherung erfährt normalerweise nichts von der Namensänderung, deshalb macht es Sinn das denen mitzuteilen.

Vielleicht reicht ihnen eine normale nicht-beglaubigte Kopie. Falls nicht, hast du auch die Möglichkeit direkt zu einer Rentenberatungsstelle zu gehen. Wenn du dort deinen Ausweis vorlegst, ist eine Kopie nicht nötig. Manche Dokumente werden für Rentenzwecke kostenlos beglaubigt, aber ich bin mir nicht sicher, ob das bei einer bloßen Namensänderung auch der Fall ist. Aber fragen kostet ja nichts : )

Grüße

stimmt, weil die beiträge, welche auf neuen namen von der krankenversicherung überwiesen wird nur über eine versicheruntennummer/sozialversicherungsnummer läuft.

beste grüsse

dickie59