muß kantinenessen vom nettolohn abgezogen werden?

3 Antworten

Du erhälst das Mittagessen nicht kostenlos, sondern mußt dafür bezahlen; der Betrag ist selbstverständlich ein Nettoabzug.

Kostenloses Mittagessen wäre im Jahre 2018 mit 3,23 € steuer- und sozialversicherungspflichtig (Sachbezug - geldwerter Vorteil). Der ArbG könnte diesen Betrag auch mit 25% pauschal versteuern (dann keine SV-Pflicht)

Der ArbG berechnet Dir nunmehr 3,23 € für das Mittagessen. Der ArbG muß mind. jedoch diese 3,23 € für das Mittagessen von Dir verlangen, da es ansonsten ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Zuschuß zum Mittagessen wäre (z. B. bei 2 € = 1,23 € steuer- und sozialversicherungspflichtig) - pauschale Versteuerung durch den ArbG wäre dann auch möglich.

Ja...

Wenn es vom Brutto abgezogen würde, wäre es geldwerter Vorteil und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig.

das ist korrekt. wenn du total kostenlos essen willst, musst du die "tafeln" in anspruch nehmen oder betteln gehen.

wenn eine firma kostenloses essen als zusätzliche, nicht-monitäre leistung für mitarbeiter anbietet, müssten alle teilnehmer den sog. "geldwerten vorteil" versteuern, ähnlich wie bei einem dienstwagen, den man privat nutzen darf.

kantinenessen kostet schließlich etwas und dieser geringe betrag pro essen ist meistens nicht mal kostendeckend, also beschwere dich nicht.

ich beschwere mich nicht aber sonst geht es doch den firmen immer um lohnnebenkosten zu sparen ... brutto die 60 eur abgezogen würe beide seiten ja geld sparen ...

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@aritter

den sachbezugswert des essen vom steuerpflichtigen bruttoentgelt abzuziehen, wäre illegal. wenn du's nicht glaubst, frag doch deine personalabteilung.

freu dich doch, dass deine firma diese "lohnnebenkosten" aufbringt. in vielen anderen firmen müssen die arbeitnehmer ihre verpflegung mitbringen und träumen von einem warmen kantinenessen.

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