Muss in jedem Mietshaus ein Feuerlöscher sein? Ist es legal, wenn keiner vorhanden ist?

7 Antworten

bei uns wurden die abgebaut nach Rücksprache mit der Feuerwehr. 

Ausser in bestimmten Räumen mit besonderen Brand-Gefahren, wie Heizungskellern, sind Feuerlöscher nicht vorgeschrieben (jedenfalls in Hessen) ... und auch nicht sinnvoll: wenn es wirklich brennt, sollte man sich selber in Sicherheit bringen, und nicht als Laie ohne Einweisung mit dem Feuerlöscher zurück in die Wohnung oder zum brennenden Auto, sondern das der Feuerwehr überlassen ... 

Nur wer sich zutraut damit umzugehen, sich mal mit der Bedienung befasst oder oder sogar mal eine Einweisung gemacht hat, kann mit einem Feuerlöscher etwas anfangen  (art des Löschmittels, für welche Brandart geeignet, wie verhält man sich bei Rauch und Hitzeentwicklung ?) .... der normale Hausbewohner, dazu noch in der Paniksituation eines Feuers, wird mit grössere Wahrscheinlichkeit sich selber gefährden, als erfolgreich damit ein Feuer zu löschen.  

Oder er nimmt den Löscher erfolgreich, um das brennende Steak in der Pfanne zu löschen, und statt 3 Tagen Gestank in der Wohnung, und einer kaputten Pfanne ist die ganze Küche durch das Löschmittel ein Totalschaden.

Je nach größe des Hauses sollten/müssen sogar mehrere Feuerlöscher vorhanden sein und diese auch regelmäßig, also alle 2 Jahre gewartet werden. Um es ganz genau zu wissen, rufst du am besten bei der Feuerwehr an. Ev. können die auch eine Hausbesichtigung machen und dir sagen, ob alles den Feuerschutzrichtlinien entspricht (Fluchtwege, Feuerschutztüren, ev. Brandmelder usw.) Hier geht es nicht darum, dem Vermieter etwas reinzuwürgen, sondern um die Sicherheit aller Hausbewohner.

Erstens: Baurechtlich falsch

Zweitens: Feuerwehr ist nicht zuständig, zuständig ist Bauaufsicht und Landesbauordnung.

@Seehausen

Zu zweitens: Doch, in Städten mit Berufsfeuerwehr übernimmt diese oft die Aufgaben der Stadt im vorbeugenden Brandschutz. Die freiwilligen Feuerwehren haben damit allerdings tatsächlich nichts zu tun.

@hellomynameis

Eben, ich rede jetzt mal von Bayern bzw. München und da ist durchaus die Feuerwehr zuständig. Ich hatte nämlich so einen Experten im Haus.

Und ich habe auch nicht vom Baurecht gesprochen, sondern davon, dass eben Feuerlöscher vorhanden sein sollten. Wir haben in jedem 2. Stockwerk und im Keller einen und das sollte definitiv Grundausstattung sein. Gesetz hin oder her, es geht um die Sicherheit. Ich habe bis jetzt auch nur in Häusern gewohnt, die mit ausreichend Feuerlöschern ausgestattet waren und würde das auch immer einfordern. Notfalls eben selber einen Feuerlöscher anschaffen. Schadet auch im Auto nicht.

Du suchst also einen Wege, deinem Vermieter eins rein zu drücken. Das funktioniert nicht. Lediglich im Heizraum muß ein Feuerlöscher vorhanden sein.

Feuerlöscher sind nach Landesbauordnungen in Wohngebäuden nur vor Räumen mit Heizöllagerung vorgeschrieben. Sonst sind sie freiwillig und werden natürlich gerne verkauft, besonders mit Wartungsverträgen. Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht jedoch nirgends.

Also ob es in Deutschland so ist bin ich mir nicht sicher aber normal müsste in jedem haus einer sein falls nicht sollte man sich trodzdem einen anschaffen sicherheit geht vor ;)

In Deutschland sind Feuerlöscher nur vor Räumen mit Heizöllagerung gesetzlich vorgeschrioeben