Muss ich VHS Gebühren zahlen für einen Kurs an dem ich nicht teilgenommen habe weil..?

3 Antworten

fakt ist du hast dich angemeldet und bist unentschuldigt weg geblieben. Die Forderung ist berechtigt und kann gegen dich eingeklagt werden. Natürlich werden mit der Klage daraus schnell 200 Euro und mehr

Fakt ist, dass ich an dem Kurs teilgenommen hätte wären die mitgeteilten Informationen (Abbuchung/schriftliche Bestätigung) eingetroffen.

Wäre das der Fall gewesen und ich hätte den Kurs aus anderen Gründen nicht besucht wäre es kein Problem für mich gewesen.

Anwaltskosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, es würde wohl ein größerer Schaden als 35 Euro für die VHS entstehen.

@pearlson

kannste beweisen dass deine Kontodaten tatsächlich zum richtigen Zeitpunkt bei entsprechendem Sachbearbeiter vorlag ? Wenn das nicht der Fall ist haste das erste Problem. Desweiteren biste von deiner Anmeldung nicht befreit nur weil du einfach weg geblieben bist. Nur weil du angenommen hast dass der Kurs ausfällt kannste nicht einfach weg bleiben, dafür gibt es Telefon. Die Zahlung hätteste auch bei der ersten Teilnahme durchführen können sofern deine Kontodaten IBAN BIC nicht vorlagen bzw irgendwie verschwunden sind.

Die VHS berechnet grundsätzlich auch dann die Gebühren, wenn Du Dich NICHT (wieder) abmeldest und dem Kurs einfach - ohne vorherige Absprache mit der VHS - fern bleibst.

Ich habe zwar keine Ahnung von sowas aber da es sich um einen Kurs handelt ist es so einfach wie auch simpel: Du hast den Platz gebucht und so für dich reserviert, du musst ob du gekommen bist oder nicht bezahlen weil niemand auser dir diesen Platz bekommen hätte...