Muss ich Urlaub bzw. Überstunden für eine Zeugenaussage nehmen (Gleitzeit - Kernzeit)?

2 Antworten

Soweit ich gelesen habe: AG hat dich freizustellen, du hast vom AG keinen Anspruch auf Lohn, aber vom Gericht Anspruch auf Verdienstausfall.

https://www.huth-schimpke.de/urlaub-fuer-gerichtstermin/

Insofern denke ich mir, dass das Argument Kernzeit Quatsch ist.

Für die Zeiterfassung ist es ein Tag, der nicht mit Soll erfasst wird. Dienstbefreiung ohne Fortzahlung der Bezüge.

Ob das nun Montag, Mittwoch oder Freitag ist.

Du musst weder Urlaub nehmen noch Überstunden abbummeln für eine gerichtlich angeordnete Zeugenaussage.

Danke für die schnelle Antwort!

Nur leider stellt mein Arbeitgeber konkret darauf ab, dass bei uns mittwochs keine Kernzeit ist und ich deshalb auch nicht zur Arbeit kommen müsste - dafür muss ich dann aber Überstunden nehmen...

@InesL77

...wie bereits erwähnt, Du musst für eine gerichtlich angeordnete Zeugenaussage weder Überstunden abbummeln noch Urlaub nehmen.