Muss Ich Rechnungen begleichen, die an mein Kind adressiert sind

22 Antworten

Anstatt hier nach einem Schlupfloch zu suchen, würde ich doch einfach den entsprechenden Arzt kontaktieren und wenn es dann notwendig ist auch dessen Rechnung bezahlen.

So einen Irrsinn mit Postgeheimnis etc. kannst Du getrost bei Seite legen. Hätte Dein Kind von einer unbekannten Tante aus den Staaten 2 Millionen USD geerbt, dann würde dieses auch an Dein Kind adressiert werden, Mit Sicherheit würdest Du dann auch den Brief aufmachen und mit Sicherheit niemals auf die Idee mit dem Postgeheimnis kommen.

Man kann es drehen und wenden wie man möchte

Du haftet hier unter dem Gesichtspunkt des eigenen Verschulden, als gesetzlicher Vertreter des Kindes.

Den Termin beim Arzt hast du doch ausgemacht. Den Sohn ist ja noch geschäftsunfähig. Folglich werden Verträge durch den gesetzlichen Vertreter geschlossen. Da du nun die Wahrnehmung dieses Arzttermines verpasst hast bzw. den Termin nicht rechtzeitig abgesagt hast, haftet du nun unter den Gesichtspunkt des eigenen Verschuldens.

Etwas anderes wäre es, wenn du diesem Termin ohne eigenes Verschuldens nicht wahrnehmen konntest (etwa durch einen plötzlich eingetretenen Unfall) bzw. den Termin folglich auch nicht rechtzeitig absagen konntest.

Ich sehe hier trotzdem keine Haftung, da die Untersuchung durch den Arzt auch jederzeit ohne Nennung von Gründen hätte abgelehnt werden können.

Das mit der Haftung sehe Ich ein. Aber muss dann nicht mein Name auf der Rechnung stehen, und nicht der von meinem Sohn?

Mal grundsätzlich:

In dem Alter ist das Kind nicht mal geschäftsfähig. Wenn der Arzt also eine Rechnung an das Kind ausstellt dann wird der sicher seine guten Gründe dafür haben.

Erziehung fällt in das Landes- und Kommunalrecht. Eine pauschale Antwort kann also schlecht gegeben werden. Außer dass das Kind sicher keinen Arzttermin gemacht hat, nicht nachlesen kann ob eine Vorsorgeuntersuchung fällig ist und so fort.

In manchen Gegenden in der Bundesrepublik Deutschland haben Zuständige schlicht die Nase voll wie verantwortungslos Eltern mit ihren Kindern umgehen. Deshalb gibt es hier und da Gesetze, Bestimmungen, Richtlinien, Erlasse oder Verordnungen welche klar festlegen was in welchem Fall in welchem Kindesalter an Strafe zu zahlen ist. Die Ärzte sind in einem solchen Fall angehalten säumige Eltern den Jugendämtern unter bestimmten Bedingungen verpflichtend zu melden um das Wohl des Kindes zu sichern.

Du kannst Dich auf die Hände stellen, einen Berg rückwärts hoch laufen:

Wenn Du mit einem Auto unterwegs bist wo der TÜV abgelaufen ist und Du sollst dafür eine Strafe zahlen fragst Du bestimmt nicht ob Du das musst. Hier aber handelt es sich um Dein KIND. Das habt Ihr freiwillig gemacht. Niemand hat Euch gezwungen. Nun übernehmt auch die Verantwortung dafür. Zumindest in dem Rahmen in welchem Ihr die Verantwotung für ein Auto ganz selbstverständlich übernehmen würdet.

  1. Welchen guten Grund hat er denn wohl? Will er in Legosteinen bezahlt werden?
  2. Wer hat denn von einer Vorsorgeuntersuchung geschrieben?
  3. ...Zuständige haben die Nase voll .... yay, wer ist denn bitte Zuständig? Der Staat schafft ja nichtmal uns einen Kindergartenplatz zu beschaffen. Zuständig sind die Eltern, und das ist meistens auch gut so. Kinder bei denen das nicht gut ist, gibt es auch, nur helfen tut denen meist keiner. Vor allem kein Sozialarbeiter vom Jugendamt.
  4. Ich kann mich nicht auf die Hände stellen und den Berg rückwärts hoch laufen. Du etwa?
  5. Ich habe kein Auto, und finde es total verantwortungslos eins zu besitzen.

Ich sehe keinen Grund mich zu rechtfertigen, warum wir den Termin versäumt haben. Dinge wie so etwas passieren eben. Und Leute die Kinder haben wissen, dass man Tage nicht immer so durchziehen kann, wie man sie vorher geplant hat. Bei den Terminen die wir haben ist das jetzt ungefähr eine Fehlquote von 1% Schönes Wochenende, und mach Dir nicht so viele Sorgen um unseren Kleinen, dem gehts prima, ausser das wir keine KiTa für Ihn haben... trotz Gesetz

@Wildcard

Ich erkläre Dir das gerne:

Der Staat sind wir Alle. Regeln werden von den von uns Gewählten und von uns Bezahlten nach unserem Willen aufgestellt in Form von Gesetzen, Bestimmungen, Richtlinien, Verordnungen, Erlassen und internationalen Abkommen welche in unserem Namen unterzeichnet und damit auch bei uns als rechtsgültig anerkannt werden. Der Staat ist also keine irgendwo in der Ferne existierende Masse. Die uns Vertretenden sind auf unterschiedlichen Ebenen zuständig. Wenn es um Kinder geht tönt zwar der Bund lautstark. In Bezug auf unsere nachwachsende Generation hat er allerdings keine Rechte. Die liegen bei den Ländern und den Gemeinden. Ebenso wie die entsprechenden Pflichten. Unsere Gesellschaft hat sich mehrheitlich über Jahrzehnte dafür entschieden sich lieber für Parkplätze als für KiTas und KiGas einzusetzen. Ich gehöre ganz bestimmt nicht zu dieser Mehrheit.

Es kommen Kinder in die Grundschule mit Schäden welche schon längst behoben sein könnten. Das ist Fakt in diesem Land. Weil die Eltern Kinder zwar in die Welt setzen, dann hört es aber gerne mal mit der Fürsorge auf. Es gibt Eltern welchen Infektionen oder Befall mit Ungeziefer bei ihren Kindern nicht auffällt. Einige Gemeinden bzw. Länder haben also reagiert im Interesse der nachwachsenden Generationen. Hier und da sind Kinderärtze nun seit einiger Zeit verpflichtet so zu reagieren wie Du beschreibst. Das ist im Interesse der nachwachsenden Generation.

Wenn ein Kind nicht krank ist mit drei Jahren gehe ich automatisch von einer Vorsorgeuntersuchung aus. Ist ein Kind in dem Alter krank sehe ich - durchaus aus reichlicher Erfahrung - keinen Grund nicht wenigstens in der Praxis anzurufen und Bescheid zu geben dass der Termin nicht eingehalten werden kann. So viel Zeit ist in jedem Fall übrig. Ich darf Dir versichern dass ich mit Mehrfachbehinderten Kindern gearbeitet habe, also durchaus nicht aus der hohlen Hand heraus hier schreibe.

Das kommt darauf an, um was für einen Termin es sich handelt. Nichtinvasive Untersuchung? Ein Eingriff?

Hallo "Wildcard",

eine ähnliche Frage wurde kürzlich hier in der Frage "zahnarzt-termin-verpasst---wie-hoch-wird-die-strafe" gestellt.

Fraglich ist daher, ob dem Arzt überhaupt eine Vergütung zusteht, unabhängig davon wie alt das Kind ist.

Schau Dir mal das darin zitierte Urteil des AG Bremen an. Demnach hat nämlich das Amtsgericht in Bremen hat mit Urteil vom 09.02.2012 festgestellt, dass Ärzten auch bei kurzfristiger Stornierung von Terminen kein Schadensersatz zusteht, sofern es sich nicht um eine Bestellpraxix handelt.

Link: http://www.wbs-law.de/medizinrecht/amtsgericht-bremen-patienten-durfen-arzttermi...

Auszug aus dem Urteil: Nach Ansicht des erkennenden Gerichts darf ein Patient den mit einer Arztpraxis vereinbarten Termin jederzeit stornieren, ohne dass er dem (nicht) behandelnden Arzt Vergütung schuldet.

Viele Grüße, Will.

Ein verpasster Termin ist aber eben genau nicht storniert - noch nicht mal kurzfristig.

@outfreyn

Hallo "outfreyn",

danke für Deinen Kommentar.

Da war ich wohl ein wenig zu schnell und hab etwaiges im Sachverhalt überlesen. Danke für den Hinweis.

Gruß, Will.

@WillLoman

Ich halte die Rechnung dennoch für anfechtbar - da nicht klar ist, ob diese mögliche "Gebühr" überhaupt vereinbart war.