Muss ich meine Pause am Arbeitsplatz verbringen

5 Antworten

Es ist allein deine Entscheidung, wo du deine Pause verbringst, denn der Arbeitgeber zahlt nicht dafür und kann so auch nicht darüber verfügen. Allerdings solltest du dann peinlich darauf achten, die Pausenzeit nicht zu überziehen, denn wenn du dich hier durchsetzt, könnte das auch eine "schärfere Beobachtung" zur Folge haben. Im Übrigen solltest du darüber auch den Betriebsrat und die Gewerkschaft (in der du sicherlich Mitglied bist - wenn nicht dann schnell eintreten) informieren. Hier gibt es auch Unterstützung.

Wenn du offiziell Pause hast, müsstest du eigentlich selbst bestimmen können, wo du diese verbringst. Versicherungsrechtliche Vorschriften greifen nicht, da du auch am Arbeitsplatz während der Pause nicht versichert bist.

Nein, in der Pause musst Du dich* frei bewegen* können, also kannst Du auch zum Bäcker oder sonstwo hingehen. Und wenn Du Pause hast, musst Du dich auch nicht austragen, denn dieses Buch dient ja wohl eher dazu festzustellen, wie lange man zum rauchen weg ist (und sogar abgezogen wird von der Arbeitszeit). Für diese Längere Pause benötigst Du keine Erlaubnis. Unsere Mitarbeiter gehen in der Mittagspause in die Stadt, kaufen ein oder holen sich etwas zu essen. das ist völlig in Ordnung - es sei denn, in deinem Arbeitsvertrag steht etwas anderes (musst Du unbedingt vorher nachschauen). ist es nicht ausdrücklich untersagt, ist es erlaubt.

Und wenn Du Pause hast, musst Du dich auch nicht austragen, denn dieses Buch dient ja wohl eher dazu festzustellen, wie lange man zum rauchen weg ist (und sogar abgezogen wird von der Arbeitszeit).

Diese Aussage ist ebenso gefährlich wie falsch. Der ArbG darf das Ausstempeln für Pausenzeiten verlangen. Wird das unterlassen, kann sogar eine fristlose Kündigung wegen des Verdachts des Arbeitszeitbetruges drohen! ( Arbeitsgericht Duisburg 14.9.2009, 3 Ca 1336/09) Abgesehen davon bedarf es selbstverständlich keiner Genehmigung des ArbG dafür, dass der ArbN seine Pause verbringt, wo er möchte.

@ralosaviv

Und ich wiederhole es noch einmal und möchte auch in Zukunft darum bitten, weil es mir immer wieder auffällt, das Texte nicht richtig gelesen werden, wenn Gesetzestexte zitiert, oder wie hier Urteile herangezogen werden: Erst lesen und vor allem, richtig verstehen und nichts interpretieren wollen, was da nicht steht!

In dem hier vorliegenden Fall geht es um ein Ausgangsbuch, in dem dokumentiert wird, wer wann das Haus verlässt. Im Gegensatz dazu geht es beim Urteil, das hier zitiert wurde, um das ausstempeln bei der Zeiterfassung, wenn dort in die Raucherpause gegangen wird. Da steht nichts von Pause! Was also ist an der Aussage Für diese Längere Pause benötigst Du keine Erlaubnisgefährlich oder falsch??? In diesem Fall geht es keinesfalls um die Frage, ob man sich zu den Pausen ausstemeln müßte sondern darum, das man seine Pause in der Mittagszeit verbringen kann wo man möchte. Und diese Aussage ist definitiv richtig! Das austragen bezieht sich auf "das Haus verlassen"

Hier noch einfach mal der Text im wichtigen Passus aus dem Urteil:

In einer Bekanntmachung 13/2007 vom 22.3.2007, einer Bekanntmachung 06/2008 vom 18.2.2008 sowie in der Mitarbeiterinformation 33/2008 vom 19.12.2008 wurde seitens der Beklagten darauf hingewiesen, dass vor einer Raucherpause auszustempeln ist. Die Klägerin wurde zudem persönlich mit E-Mail vom 31.5.2007 über diese Regelung informiert.

Die Klägerin wurde aufgrund von Verstößen gegen die Pflicht zum Aus- und Einstempeln bei Raucherpausen am 3.4.2008 und mit zwei zeitgleich erfolgten letztmaligen Abmahnungen vom 7.7.2008 aufgefordert, künftig ihren Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nachzukommen. Die Abmahnungen enthalten eine Kündigungsandrohung. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlagen zur Klageerwiderung (vgl. Bl. 30 - 34 der Akte) Bezug genommen.

http://openjur.de/u/141165.html

Das ist eine völlig andere Sachlage und nicht mit dem vergleichbar was hier zur Fragestellung kam! Auch wäre es schön, wenn man entsprechendes auch gleich verlinkt damit jeder Leser es hier Prüfen könnte; Behauptungen sind nämlich schnell aufgestellt, die wie hier keinerlei Bezug auf den jeweiligen Fall haben. Also noch einmal meine Bitte: ERST richtig lesen und nicht irgendetwas als Beleg heranziehen, was überhaupt nichts damit zu tun hat.

pausen sind FREIZEIT - wie hier beschrieben - und du kannst über diese zeit frei verfügen

Pausen sind keine Arbeitszeit und werden auch nicht bezahlt - von daher endet hier das Direktionsrecht des Arbeitgebers!

Aus der Urteilsbegründung des BAG, Urteil vom 13. 10. 2009 - 9 AZR 139/08

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Ruhepausen iSd. Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen. Es muss sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat. Er muss frei darüber entscheiden können, wo und wie er diese Zeit verbringen will. Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG 17. Juli 2008 - 6 AZR 602/07 - Rn. 22, AP BMT-G-O § 4 Nr. 1; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01 - zu I 3 b aa der Gründe mwN, BAGE 103, 197).

Sehr gut!!!