Muss ich mein Asbestdach abbreißen?

3 Antworten

Es sind zwei Sachen. Das eine ist die EG Verordnung, die Europaweit spätestens zum 1. Juni 2015 in Kraft tritt, jedoch schon von Deutschland ratifiziert worden ist und und Kraft ist seit dem 1. Dezember 2010 (Gefahrenstoffverordnung). Hier wird beschrieben, dass diese nicht mehr verbaut/ verändert werden dürfen. D.h. auch nicht gereinigt (kärchern, mit den Spachtel bearbeitet oder mit einer (Draht-)Bürste) werden. Weiterhin das bohren, schleifen sägen oder sonstige Bearbeitung untersagt ist. Von einem Abbau, ist nicht die Rede. Nur, wenn es Entsorgt werden muss, ist die Verfahrensweise beschrieben.

Ein Rückbau wird wahrscheinlich in Betracht kommen, da eure Erweiterung nicht einer Zustimmung des Verpächters einher ging. So wie ich das dem Text entnommen habe.

Es gilt die Verordnung der Kommune für die Kleingärten.

Die Frage, ob du es abreissen musst oder nicht kann ich dir nicht beantworten, aber ich habe immerhin den Gesetzestext von dem EU Beschluss gefunden den du erwähnst.

http://www.kanzlei-leistikow.de/asbest_eu_entschluss.php

Das mit dem Bestandssschutz und Zubau kann ich leider in anderem Zusammenhang aber bestätigen.

Ich danke für deine Antwort, aber leider kann ich da nicht rauslesen das Speziell Kleingartendächer die seit 30 Jahren bestehen abgebaut werden müssen.

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Eine Antwort ob speziell Kleingartendächer mit Erweiterung um ein kleines Zimmer und einem Alter von dreissig Jahren wirst du auch heute nicht finden.

Um was geht es dir eigentlich? Bestandsschutz wegen Asbestzement dann gilt BioTech, oder ist deine Bude zu groß, dann musst du mit der Gartenverwaltung/Kommune reden.