Muss ich im Elternhaus die Rundfunkgebühren bezahlen?

17 Antworten

Gute Frage, im Prinzip ist es ein getrennter HAUSHALT ; man kann streiten bei einem EFH Mir wurde von der GEZ gesagt, ein Erwachsener oder ein Paar ist ein Haushalt. Sie sind oft gekommen, dem Frieden zuliebe haben wir die Kinder extra angemeldet. Wie das Haus gebaut ist spielt keine Rolle. Als wir den zweiten Briefkasten hatten konnten wir uns nicht mehr drücken.

Nur so wird Unrecht zu Recht und bringt rechtswidrige Einnahmen.

Da hast du dich aber ganz schön leimen lassen.

Du kannst 10 Briefkästen haben, das sagt doch noch gar nichts.

Wenn es als Einfamilienhaus eingetragen ist, woher soll die Rundfunkanstalt bitte wissen, dass sich da 2 "Wohnungen" befinden? Die ja laut Deiner Aussage nichtmal wirklich getrennte Wohnungen sind.

Lesen hilft: "Meine Eltern wohnen im ersten Stock und ich im Erdgeschoss" meint zwei getrennte Haushalte, also keine Wohngemeinschaft und damit zwei Rundfunkbeiträge :-O

@imager761

http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/

Für Bürgerinnen und Bürger gilt seit dem 1. Januar 2013 die einfache Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag”

Von Haushalt steht da nichts.

Die rechtliche Definition einer Wohnung lautet u.a. nämlich: "Die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen muss eine von anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit bilden und einen selbständigen Zugang haben. " (§ 181 Abs. 9 BewG)

So wie es in der Frage steht, müssen die Eltern durch den Flur unseres Fragestellers - ich gehe also einfach mal davon aus, dass es dort keinen eigenen Eingang gibt. Damit ist es schonmal keine richtige Wohnung.

KLAR, unser Haus ist auch als EFH eingetragen z.B. für die Feuerwehr, aber irgendwie braucht ein Erwachsener auch mal einen eigenen Postkasten.

@imager 671 hat es genau richtig beschrieben.

Es geht hier nicht um Formulierungen. Es geht alleine um unberechtigte Forderungen.

Ihr müsst nur einmal zahlen. Entscheidend ist nicht, ob es zwei Haushalte sind, sondern ob es zwei Wohnungen sind. Im Gesetz heißt es ausdrücklich, dass eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit ist, die durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann. Da deine Eltern in ihre Räume durch deinen Flur müssen, liegen keine zwei Wohnungen, sondern nur eine Wohnung vor (s. Einfamilienhaus). Wer von den volljährigen Bewohnern für die eine Wohnung zahlt, ist dem Beitragsservice egal. Es muss sich nur einer anmelden. Innerhalb der Familie könnt ihr euch den Rundfunkbeitrag auch teilen.

Es heißt..pro Wohnung muß GEZ gezahlt werden. Wenn im Haus 4 Wohnungen wären, müßten auch 4 Mieter zahlen!

Richtig.

Die GEZ Rundfunkgebühren Zentrale wird versuchen, daraus eine Doppeleinnahme zu konstruieren.

Es gibt schon lange keine GEZ mehr.

@miboki

GEZ wird bei diesem politischem System nie sterben!

Ein neuer Name bringt doch noch keine Gerechtigkeit!

Und das steht es bei rundfunkbeitrag:

Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.

Das deckt der Beitrag ab

Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das heißt: Eine Person entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger hat sich mit der Einführung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2013 finanziell nichts geändert: 90 Prozent zahlen seitdem genauso viel wie vorher oder sogar weniger.

Die neue Regelung kommt besonders Familien, Wohngemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften zugute, die bisher mehrfach Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rund 1,5 Millionen Menschen profitieren davon.

Der Rundfunkbeitrag deckt die privaten Autos aller Bewohner mit ab. Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Was ist eine Wohnung?

Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragspflichtig sind auch: • Zweit- und Nebenwohnungen, • privat genutzte Ferienwohnungen.

Beitragsfrei sind: • Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Gefunden und alles unter: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/rund_um_das_neue_modell/index_ger.html