Muß ich für eine neue Badewanne in einer Mietwohnung zahlen?

4 Antworten

Nein. Nur wenn Sie die kaputt gemacht hätten, müssten Sie zahlen. Der Vermieter muss die Wanne ersetzen wenn diese angeraut ist.

Der Vermieter muss den Zustand erhalten, den sie bei ihrem Einzug in die Wohnung vorgefunden haben. Das bedeutet ganz konkret: wenn die Wanne bei ihrem Einzug schon zerkratzt und vergilbt war, dann muss der Vermieter einen zerkratzte und vergilbte Badewanne bei Ihnen erhalten. Er muss in keinem Fall eine neue Wanne einsetzen, solange die alte noch brauchbar oder reparierbar ist. Schönheit Zählt hier leider nicht.

Das stimmt so nicht. Raue Wannenbeläge sind ein Mietmangel laut Mietgesetz.

Wenn die Badewanne allgemeine Gebrauchsspure aufweist, (ungewöhnlich) ist das hinzunehmen. Das hättest du bei der Wohnungsübernahme monieren müssen. Ein Ersatz wegen Beschädigung wäre vom Vermieter vorzunehmen ohne Kostenbeteiligung.

Wenn dir jetzt der ästhetische Anblick der wanne nicht gefällt, kannst du froh sein, dass der Vermieter sich an den Kosten beteiligt.

Wenn Du mal in Deinen Mietvertrag schaust,müsstest Du eigentlich eine Summe über die Höhe der Kosten für Schönheitsreparaturen finden,die Bezieht sich auf 1.Jahr . Dein Vermieter hat Dir ja schon ein Angebot gemacht,das er die Hälfte zahlen würde . Wenn an der Wanne keine Verletzungsgefahr besteht und Dich halt nur das Aussehen stört,muss ich Deinem Vermieter leider Recht geben .

Völlig sinnfreie Antwort.

Danke für die schnelle Antwort