Muss ich für das teilnehmen bei Onlineplatformen wo ich beispielsweise an Onlineumfragen teilnehme und dafür Gelt erhalte ein Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Das ist so eine zwiespältige Sache. Du hast arbeitest und bekommst nur ein Appel und ein Ei dafür.

Ich würde es lassen. Suche dir was richtiges. Zum. einen Minijob oder eine Teilzeitstelle.

Die "Einkünfte" aus diesem "Geschäft" sind zu dokumentieren und in deiner Einkommenssteuererklärung angeben.

Hallo Freez,

also der Antwort von Grisuh kann ich nur zustimmen. Der Aufwand steht in keiner relation zu den Einnahmen. Zudem wollen die meisten Betreiber solcher Umfragen nur an deine Kontaktdaten (Lead) , damit sie diese weiter verkaufen können.

VG

Nein, für die Teilnahme an bezahlten Online-Umfragen, musst du kein Gewerbe anmelden. Der Verdienst ist auch nicht so besonders hoch.

Und muss ich hierfür eine Einkommensteuererklärung abgeben?

@freez159

Nur, wenn du mehr als 450,- € verdienst, siehe Minijobregelung, kann mir nicht vorstellen, dass die dir da etwas abziehen bzw. du auf einen solchen Verdienst kommst.

@PicaPica

Nur, wenn du mehr als 450,- € verdienst, siehe Minijobregelung

Wo siehst du hier denn ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begründet?

Es gibt keins, also verschwindet das Wort Minijob auch wieder in der Schublade.

kann mir nicht vorstellen, dass die dir da etwas abziehen bzw. du auf einen solchen Verdienst kommst.

Das wird auch nicht passieren, d.h. aber nicht, dass er die Einnahmen nicht dokumentieren und eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.