Muß ich für das Grabstein und Grabeinfassung entfernen aufkommen?

3 Antworten

Aufkommen müssen die Erben der Großmutter.


Hat dafür nicht die neue Verwandschaft meines Vaters aufzukommen die ja
auch von ihm geerbt haben. Uns hat man schließlich enterbt.

Ja. Grundlage ist §1968 BGB. https://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html

Nur wenn die Kosten nicht vom Erben erlangt werden können greift die Unterhaltspflicht.

Sie sollten der Gemeinde eine Kopie der Testamentseröffnung schicken und die Konstenübernahme mit den Hinweis, das Sie kein Erbe sind ablehnen.


Wenn dein Vater tot ist, dann seid ihr die nächsten Verwandten- die "neue" Familie deines Vaters ist mit der Großmutter nicht verwandt...

Aber versuchen kann man es trotzdem.

Probier es. Schick dem Friedhof die Adresse Deines Vaters und verweise sie an ihn.