Muss ich eine Ware bezahlen, die ich gar nicht bekommen habe?

7 Antworten

Ruf die Spedition an und verlang einen Abliefernachweis. Egal ob versichert oder nicht, wenn es ein Paket ist muss bei Übergabe unteschrieben werden, außer es wurde als Maxibrief verschickt.

Die Ware wurde mit Sicherheit nur als Maxibrief versendet, sonst hätte ich doch den Empfang quittieren müssen.

@rotlichtmieze

Hast du eine Sendungsnummer bekommen ?

@Chaiiin

Nein, aber ich habe wohl letzte Woche eine Paketankündigung per e-mail von Hermes bekommen.

@rotlichtmieze

hmm Ok. Wenn der Verkäufer einen Beleg hat das er die Ware bei Hermes abgegeben hat dann kannst du leider nichts machen. Sollte er aber keinen Beleg haben bist du im Recht und er kann dir nichts.

@Chaiiin

Die Paketankündigung gibts glaub ich bereits schon bevor das Ding in der Filiale abgegeben wurde.

Wenn für die Bezahlung der Ware ein fester Termin vorgegeben wurde, ist dessen verstreichen lassen schon als Weigerung zur Bezahlung anzusehen. Das Beauftragen des Inkassobüros ist also unproblematisch. Der Verkäufer hat weiterhin die Aussage der Versandfirma, die Sendung sei zugestellt worden. Da müsstest du deinerseits nachweisen, dass du sie nicht bekommen hast. Woher willst du wissen, dass der Verkäufer eine unversicherte Versandart gewählt hat? Er hat - angeblich - die Aussage der Versandtfirma...?!?

Woher willst du wissen, dass der Verkäufer eine unversicherte Versandart gewählt hat?

Wäre es versicherter Versand gewesen, dann hätte der Paketbote es persönlich abgeben müssen (Empfangsbestätigung)

@rotlichtmieze

Er MÜSSTE, ob er es wirklich macht, ist die andere Frage...

Gibt auch einige Paketboten, die die Pakete einfach vor die Haustür ablegen. Keine Ahnung, ob sie dann beim Unterschrift ein "x" machen, aber kommt leider auch mal vor.

Du hattest geschrieben, dass du eine Paketankündigung von Hermes per E-Mail bekommen hast, war da keine Sendungsnummer dabei?

Das Beauftragen des Inkassobüros ist also unproblematisch.

Sehe ich kategorisch anders. Die Fragestellerin hat der Forderung wohlmöglich widersprochen. Das Inkassobüro schafft keinen Mehrwert und ist sinnlos.

Da müsstest du deinerseits nachweisen, dass du sie nicht bekommen hast.

Lernt man diese Art von Recht und Gesetz auf der Baumschule oder wo hast du den Mist her? Beweislastig von A bis Z ist der jenige, der gerne Geld hätte (Gläubiger).

Gewerbliche Händler tragen übrigens IMMER das Transportrisiko.

Nein, darf er nicht. Du bist im Recht. Sollte was vom Inkasso kommen, einfach Sachverhalt schildern und der Forderung widersprechen.

Er soll dir mal die Bestätigung von der Versandfirma zukommen lassen. Päckchen muss man doch nicht scannen (?), woher soll der Bote dann noch wissen dass er es zugestellt hat.

Genau so sieht es aus. "Hallo Händler. Sobald Sie mir einen Beweis zulegen, dass ich für die Entgegennahme des Paketes unterschrieben habe, werde ich auch bezahlen. Da ich das aber nicht getan habe, bezahle ich nicht. Wenn der Postbote das einfach vor meiner Tür ablegt und es jemand kaut, sit das ihr Problem als gewerblicher Verkäufer und nicht mein Problem. Regeln Sie das gefälligst mit der Post. Versuche, mir zu drohen, werden je nach Formulierung zur Strafanzeige gebracht (Nötigung)."

Wenn dieses Päckchen über Hermes zugestellt wurde, so gibt es eine Sendungsnummer. Lass Dir mal diese vom Verkäufer geben. Dann kannst Du nämlich selbst nachsehen, ob es zugestellt wurde und auch wann.

Außerdem soll Dir der Absender doch mal die Unterschrift vorlegen, wer es denn angenommen hat. Es gibt immer wieder Hermes-Boten, die die Sachen einfach hinlegen ohne eine Unterschrift. Ist zwar nicht statthaft, aber so ist es nun mal.

Im übrigen sind Hermes-Sendungen immer versichert.

Im übrigen sind Hermes-Sendungen immer versichert.

Gegen Beschädigung oder auch bei Verlust ?

Die Sendungs ID habe ich ja von Hermes in der Paketankündigung bekommen, die Dame vom Online Shop sagte das es als zugestellt gilt wenn der Paketbote die Sendung ohne Unterschrift vor der Tür ablegt.