Muss ich eine mündliche Zusage kündigen. Vor der schriftliche Vertrag zu stand kommt??

3 Antworten

Schick einfach eine E-Mail. Dann brauchst Du dir keinen absabbeln. Begründung kannst Du angeben, musst Du aber nicht.

Streng genommen hast Du ja mit Deiner Zusage einen Vertrag rechtswirksam abgeschlossen.

Der neue Arbeitgeber wird aber kaum darauf bestehen, wenn Du erklärst dass Du es Dir anders überlegt hast.

Eventuell musst Du Schadensersatz leisten.

Ruf an und teile deine Entscheidung mit.

Reicht es wenn ich dort Anrufe oder muss ich es auch schriftlich machen?

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