Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich mein privates Wohnmobil 6 - 8 Wochen im Jahr vermiete?

3 Antworten

Hallo,

eine Unternehmung definiert sich darüber, dass man eine Gewinnerzielungsabischt hat.

Im Prinzip, wäre also zu klären, ob du daran einen Gewinn hast oder einfach nur deine Kosten weitergibst.

Zu deinen Kosten würde also eine Abschreibung des Anschaffungspreises zählen, Wartungs- und Reparaturkosten, Versicherung. Das wiederum darf natürlich nur anteilig auf den Nutzungszeitraum erfolgen.

Es ist also nicht so einfach pauschal zu sagen, ob du damit ein Unternehmen hast oder nicht. 

LG, Chris

Ganz genau. Ich habe keine Gewinnerzielungsabsicht. Lediglich die Absicht, einen Teil meiner Kosten zu decken. mehr nicht. Ich weiß leider nicht, wen ich hier zuverlässig fragen kann.

@Steibis

Wenn du es zuverlässig wissen willst, wird wohl nur ein Steuerberater helfen.

Beachte aber, dass du schon eine Gewinnerzielung hast, wenn du mehr als die periodisch anteiligen Kosten weitergibst.

Wenn deine Versicherung also 1000 € / Jahr kostet und du 6 Wochen vermietest, sind das eben nur 115 € die du weiterbelasten kannst. Gleiches gilt für die anderen Fix-Kosten auch.

na sicher; du vermietest Camper - das ist Gewerblich - du willst ja Gewinn einfahren

Nein das ist ja nicht so

@OlafausNRW

so - wie dann?

selbst wenn er Photovoltaik am Dach hat und der Strom verkauft wird - ist das ein Gewerbe

@peterobm

aber für PV-Anlagen wird keine Gewerbeanmeldung verlangt, sofern die Leistung unter 15 Kw liegt ...

@wurzlsepp668

Und nicht jeder der irgendwas mit Gewinn macht, muss Gewerbe anmelden.

Hallo,

du solltest dir einmal einen ausführlichen Rechtsrat bei einem Juristen einholen.

Denn im Prinzip handelt es sich dabei um ein Sharing-Modell und da lauern viele Fallstricke,

Denn eigentlich seid ja nicht ihr die Unternehmer  sondern diese Plattform.

was soll der Quatsch?

natürlich ist der Vermieter des Wohnmobils Unternehmer!

mit allen Rechten und Pflichten! (jährlicher TÜV, Fremdfahrerversicherung usw.)

@wurzlsepp668

das ist kein Quatsch, denn es wäre zunächst einmal zu klären, wie die genauen Rechtsverhältnisse innerhalb dieser Plattformen nun sind.

Gegen die Unternehmer-Eigenschaft spricht zum B. ganz deutlich, das die Zahlung der Miete an die Plattformbetreiber geht .

@OlafausNRW

hä, er stellt sein Fahrzeug bei diesen Portalen ein - ob das Kostenpflichtig ist - k.A. - durch die Vermietung erzielt er Gewinn - oder auch nicht - er ist Unternehmer = Gewerbetreibender

@OlafausNRW

ähm, die Plattformbetreiber kehren den Betrag abzüglich einer Provision an den Vermieter aus ....

Definition Unternehmer:

gegen Entgelt : Check

Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr: Check (durch die Zurverfügungstellung des Wohnmobils)

und, byhteway:

es gibt verschiedende Definitionen von Unternehmer ...

steuerlich IST er Unternehmer

@wurzlsepp668

Definition Unternehmer: gegen Entgelt ---> Falsch

@wurzlsepp668

Hallo Wurzelsepp,

stell uns doch einmal deine Glaskugel zur Verfügung,mit der du die Vereinbarungen der Plattformen so alle lesen konntest :-)

Wie ich bereits sagte, gegen die Unternehmereigenschaft spricht ganz deutlich, das er auf das wichtigste eines Unternehmens, nämlich das Entgelt keinen Einfluß hat.

Von anderen zu klären Dingen (Kfz.-Versicherung) mal gar nicht zu reden.

@OlafausNRW

Also, ich habe keine Gewinnerzielungsabsicht. Ich will nur einen Teil meiner Kosten decken, mehr nicht.

@OlafausNRW

Wieso hat er auf sein Entgelt keinen Einfluss?

Das die Plattform da was drauf schlägt, ist ja logisch. Der Endpreis des Kunden hat aber nichts mit dem Entgelt zu tun, welches weitergereicht bekommt. Das wird er ja schon selbst festlegen können.

Wenn es zu teuer ist, nimmt ihn die Plattform nicht auf. Wenn es günstig genug ist, schlägt die Plattform halt mehr als üblich auf.

Möglich wäre auch, dass die Plattform eine fest definierte Provision bekommt. Dann ist dies wiederum in seine Kosten einzurechnen.

@Funfroc

Ohhh Mann ....wie wäre es, wenn man sich die genannte Plattform einmal genauer im Indernet anschauen würde,bevor man hier wildes Zeug schreibt.

Kaution und später die Endabrechung werden an die Plattform geleistet.

Da gibt es dann aber im Kleingedruckten so nette Passagen wie

wird der Vermieter negativ bewertet ,wird die Auszahlung gesperrt 

Gleiches gilt auch für die Kaution im Schadenfall.

@OlafausNRW

dummerweise fließt das Geld aber mit Eingang auf der Plattform dem Vermieter zu .........

oder willst du hier behaupten, dass die Plattform KEINERLEI Geld an den Vermieter auskehrt?

@OlafausNRW

glaubst du allen Ernstes, dass die Plattform die Steuern für die Vermieter bezahlt?

anscheinend!

für die Abführung der Steuern ist EINZIG UND ALLEINE der Vermieter des Wohnmobils zuständig.

byhteway:

aber was will ich von jemanden erwarten, der es noch nicht mal schafft, einen NAMEN richtig abzuschreiben ....

bytheway 2:

eine Gewerbeanmeldung hat mit einer Unternehmereigenschaft so viel zu tun wie ein Fisch mit Fahrradfahren ...

@OlafausNRW

lt. Deiner Definition wäre somit auch JEDER, der über Amazon verkauft, ebenfalls kein Unternehmer. Da Amazon als Verkäufer auftritt und das Geld einzieht ....