Muss ich ein Gewerbe anmelden wenn ich als Haushlatshilfe/ Einkaufshilfe etwas verdienen möchte?

6 Antworten

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bin der meinung nein weil man darf sich ja im jahr bis zu einer bestimmten summe was dazu verdienen! muß man aber halt am jahresende bei der lohnsteuer mit angeben! aber wenn du auf nummer sicher gehen willst, solltest du einfach mal beim finanzamt nachfragen!

wenn du verheiratet bist und mehr als 400 € pro Monat verdienst musst du darauf achten, dass ggf. die Familienversicherung nicht mehr greift.

Man sollte bei so etwas auch immer daran denken, wie schnell man beim Fenster putzen von der Leiter fallen kann...unangenehm, wenn dann keine Versicherung greift.

Evtl. wollen deine Kunden die Kosten absetzen und brauchen eine Rechnung...

Auf der sicheren Seite bist du wenn du beim FA nachfragst und ggf. bei der KK.

Wenn die Haushaltshilfe als 400€-Job vom Auftraggeber angestellt wird, ist es kein Gewerbe. - Keine Anmeldung.

Wenn sie aber eine Dienstleistung gegen Rechnung anbietet, ist es ein Gewerbe.

Die Flyer und die Fahrten zu Druckerei und Anmeldung sind dann die ersten Ausgaben für das Gw.

Know How: www.klicktipps.de/gewerbe.php

du kannst gewerbe anmelden-kostet 25 euro,dann arbeitest du auf rechnung,oder als minijob-minijobzentrale gehen,oder im internet schauen,vertrag ausdrücken,bzw.der arbeitgeber macht es,vertrag unterschreiben und das wärs.So habe ich es gemacht und habe keine probleme gehabt

Igitta hat recht. Flyer gibts billig bei Vista Print. Häng noch in Supermärkten aus