Muss ich die Inkasso Kosten die durch Klarna entstanden sind bezahlen und das Antwortschreiben verschicken?

4 Antworten

COEO ist das Nachfolgeunternehmen von Acoreus Inkassso welches 2012 insolvent wurde

Die Klarna Inkassogebühren sind zwar erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht explicit eingeklagt

In den Urteilsdatenbanken ist nicht eine einzige Klage aufgelistet

Abgesehen davon ist Klarna ein Onlinebezahldienst wie click & buy oder paypal welches keinerlei Hilfe eines ext Inkassodienst benötigt

ICH würde gegenüber Coeo die Forderung schriftlich zurückweisen

Etwa so :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen -  ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Stell Dich mental trotzdem auf weitere Briefe von COEO Inkasso sowie deren Vertragskanzlei ein

Brauchst Du Gerichtsurteile dann nochmal Bescheid sagen




Hallo @EXInkassoMA. 

Leider habe ich auch so ein Brief von dem Coeo Inkasso unternehmen bekommen.  Nachdem ich die Hauptforderung sowie die mahngebühren an den Händler geschickt habe und auch deine oben genannten Zeilen an das Inkasso unternehmen gesandt  habe, kam nun ein Brief in dem Stand: "unser Gläubiger teilte uns mit, dass sie einen Teil der Rechnung beglichen haben. Bitte überweisen Sie die restlichen Gebühren bis zum ...." muss ich diese mahngebühren bzw Inkasso kosten an Coeo schicken? Oder was soll ich nun tun? Lieben Gruß :-)

@Orangenblatt

Du meinst : "unser Auftraggeber"  ?

Falls ja : iCH wurde nichts mehr bezahlen und mich auf weitere Briefe einstellen.

@EXInkassoMA

Ja genau das meinte ich. 

Heute kam ein Brief in dem Stand dass ich trotz Zahlungsaufforderung immer noch nicht gezahlt habe und ich nun bis zum 11.9 Zeit habe ansonsten wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet... also immer noch nicht zahlen? 

@Orangenblatt

Ich kann Dir immer nur sagen was ich machen würde :

Sind nur noch die Inkassogebühren offen wurde Ich nichts mehr bezahlen.

Es geht expl nur um inkassoGebühren ?

@EXInkassoMA

Ja es sind nur noch die Inkasso Gebühren. Die Hauptforderung inklusive Mahnkosten habe ich gezahlt. 

@Orangenblatt

Wenn Du mental stabil bist und bei boesen briefen nicht depro wirst wuerde ich das aussitzen bzw die Forderung schriftlich unter Anheimstellung des Rechtsweges zurückweisen. Coeo schiebt noch ein schreiben von ra Mumm nach.

Eine klage expl WG inkassokosten halte ich mangels Erfolgsaussichten für ausgeschlossen.

Spätestens nach MB Widerspruch wurde ausgebucht.

Jetzt mal im Ernst - die Inkassokosten sind ja nicht durch Klarna entstanden, sondern durch Dich. Du hast dafür zu sorgen, dass Rechnungen bezahlt werden ob du nun in Urlaub bist oder nicht.
Im Prinzip gibt es jetzt zwei Möglichkeiten.
1.) die Forderung gehört noch Klarna und soll nur von der Inkassofirma beigetrieben werden. Dann kannst du auf Kulanz durch deine Zahlung hoffen, wenn du dich sofort mit Klarna in Verbindung setzt und die Sache erklärst.
2.) die Forderung wurde an das Inkassounternehmen abgetreten. In dem Fall wird das Inkassounternehmen Eigentümer der Forderung und die sehen fast nie vom eintreiben der Forderung ab. Kommt dann inklusive Mahn- und Vollstreckungsbescheid und Vollzugskosten sicher noch mal 250 Euro teurer. Und du wirst schwerlich beweisen können, die Forderung sei nicht berechtigt.

So jedenfalls meine eigenen Erfahrungen. Sprich mit denen, nützt nicht immer was aber oft.

Natürlich ist das meine Aufgabe Rechnungen zu bezahlen. Jetzt ist der Mensch nun aber mal manchmal einfach Mensch und macht Fehler und vergisst Dinge. Vor allem wenn er im Abschlussarbeitsstress steckt und danach direkt auf eine längere Reise geht. Ich will ja auch nicht abstreiten, dass Mahngebühren dann OK sind, nur eben von anfangs 19 Euro auf 83 Euro zu kommen finde ich doch etwas absurd.

die Inkassokosten sind ja nicht durch Klarna entstanden, sondern durch Dich.

Im Masseninkasso entstehen keine Kosten (vgl. u.a. § 4 Abs. 5 RDGEG). Das Inkassobüro arbeitet auf Erolgsbasis oder Flatrate. Stellt also dem Gläubiger keine individuelle Rechnung. Also hat der Gläubiger keine Kosten durch das Inkassobüro, demnach gibt es keinen Schaden und wo kein Schaden, kann auch keiner ersetzt verlangt werden.

Ferner gilt für Gläubiger - auch Klarna - die sog. Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB). Erstattet verlangt werden kann nur was zweckdienlich und notwendig ist. Ein Inkassobüro entbehrt beider Kriterien. Es hat nicht mehr Möglichkeiten als Klarna selbst (sogar weniger, da es keine Vertretung vor den Gerichten übernehmen dürfte).

Du hast dafür zu sorgen, dass Rechnungen bezahlt werden ob du nun in Urlaub bist oder nicht.

Freilich. Drum zahlt er ja auch jetzt ein paar € Mahngebühr und Verzugszinsen an Klarna. Hat der Fragesteller auch eingeräumt. Das ist okay so. Klarnas Anspruch ist damit befriedigt.

die Forderung gehört noch Klarna und soll nur von der Inkassofirma beigetrieben werden. Dann kannst du auf Kulanz durch deine Zahlung hoffen, wenn du dich sofort mit Klarna in Verbindung setzt und die Sache erklärst.

In dem Fall gilt was ich eingangs schrieb. Inkassobüros im Massengeschäft stellen ihren Auftraggebern keine Rechnungen.

die Forderung wurde an das Inkassounternehmen abgetreten. In dem Fall wird das Inkassounternehmen Eigentümer der Forderung und die sehen fast nie vom eintreiben der Forderung ab. Kommt dann inklusive Mahn- und Vollstreckungsbescheid und Vollzugskosten sicher noch mal 250 Euro teurer. Und du wirst schwerlich beweisen können, die Forderung sei nicht berechtigt.

Oh gott. So viele faces hab ich nicht wie ich palmen möchte.

  1. Der Verkauf (Zession - § 398 BGB) einer nicht-titulierten Forderung ist mir noch NIE passiert. Es ist total abwegig. Sowas kauft keiner. Man müsste es ja selbst erstmal titulieren lassen ansonsten ist es nur Papier. Das macht schon betriebswirtschaftlich keinen Sinn.
  2. Bei einer Zession gibt es keine Kosten, da das Inkassobüro auf eigene Rechnung handelt. Wenn ich mich selbst beauftrage etwas zu tun, wodurch entstehen dann Kosten, die andere tragen müssten?
  3. Ein Mahnbescheid würde 32,- € kosten. Diese müsste aber das Inkassobüro bezahlen. Nur wenn der Fragesteller den gelben Brief ignoriert würden diese als Nebenforderung in einen Titel einfließen. Wo du die 250,- € her hast ist mir schleierhaft.

Grundlegendes Zivilrecht solltest du noch einmal üben, bevor du das nächste mal postest in dieser Thematik.

@kevin1905

Das klingt mir ja nach einer sehr fundierten Antwort. Ich habe nicht explizit Verzugszinsen bezahlt sondern eben die 19 Euro plus 9,90 Mahngebühren - ich hab nun gelesen, dass Mahngebühren eh nur bis 2,50 legitim sind, d.h. 2xMahnung wären 5€ und dann sind die 4,90€ Rest mehr als genug für die Verzugszinsen, da sie nur 0,19Cent gewesen wären, richtig? 

@klarnawucher

Wenn du zwei Mahnungen hast und da pauschal z.B. 10,- € auf die Forderung draufpackst sind alle Ansprüche mehr als befriedigt. Damit ist die Sache für dich durch.

@kevin1905 du hast also noch nie vom Verkauf nicht-titulierter Forderungen gehört? Dann face mal weiter deine Palme. Es gibt mittlerweile immer mehr Unternehmen die ihr komplettes Forderungsmanagement darüber abwickeln. Wenn du noch nicht mal davon gehört hast, ist es ziemlich mutig, hier überhaupt einen Kommentar abzugeben.

Aber egal...

@derbas

Es gibt mittlerweile immer mehr Unternehmen die ihr komplettes Forderungsmanagement darüber abwickeln

Was man offiziell gehört hat und was mit geheimen Verträgen so getan wird, sind zweierlei paar Schuhe. Tatsächlich begeht jedes Inkasso, dass eine Forderung aufkauft und dann behauptet, man würde für den Gläubiger eine Rechtsdienstleistung erbringen und der Schuldner müsse die Inkassogebühren als "Schadensersatz" begleichen, aus strafrechtlicher Sicht Betrug.

Öffentlich zugeben tut das keiner, genau wegen diesen strafrechtlichen Konsequenzen. Vertragswerke zwischen großen Konzernen und den großen Inkassobüros sind besser gehütet als jedes Staatsgeheimnis.

Als Schuldner kann man sich nur an das halten, was man beweisen kann und das bedeutet: Solche Forderungsverkäufe gibt es eigentlich kaum.

@mepeisen

Also heute Morgen kam von Klarna eine Antwortmail mit der Info, dass sie am 8.9 die Forderungen an COEO "zur weiteren Bearbeitung abgetreten" haben - bedeutet das nun wirklich, dass Klarna nicht mehr der Gläubiger ist, sondern COEO? In diesem Falle kann ich ja doch nicht alles als erledigt ansehen, mit der Zahlung an Klarna, oder? 

@klarnawucher

Also heute Morgen kam von Klarna eine Antwortmail mit der Info, dass sie am 8.9 die Forderungen an COEO "zur weiteren Bearbeitung abgetreten" haben - bedeutet das nun wirklich, dass Klarna nicht mehr der Gläubiger ist, sondern COEO?

Nein. Eine Abtretung bedingt zwingend der Vorlage einer Abtretungserklärung nach § 410 BGB seitens des Inkassobüros. So lange die nicht vorliegt, ist das Klarnas Forderung.

@derbas : An Deinem Beitrag stimmt eigentlich nichts

Das Schreiben von Klarna solltest du nicht zurücksenden, da es vermutlich heimtückische Formulierungen enthält.

Schreibe denen einfach, dass die Forderung samt Mahngebühren beglichen ist und keine weitern Kosten anerkannt werden.

Das Schreiben war von COEO Inkasso nicht von Klarna, die fordern eben 45 Euro Bearbeitungsgebühr für das Geld eintreiben etc. Ich hab das Geld nun an Klarna direkt überwiesen, nicht an das Inkassobüro. Habe heute auch mit Klarna telefoniert, sie sagen dass sie darauf keinen Einfluss mehr haben, da sie die Forderung an das Inkassobüro weitergeleitet haben. Deshalb die Frage, ob nun noch mehr Kosten auf mich zukommen, wenn ich das Inkasso ignoriere. 

@klarnawucher

Sorry, ich meinte natürlich die Inkassofirma. Die brauchst du nicht bezahlen. Die werden noch 2 - 3 bitterböse Drohbriefe schreiben und wenn du die ignorierst, ist der Fall erledigt.

Du hast alles richtig gemacht.

Die Voraussetzungen dafür, dass der Fragensteller die Inkassokosten zu tragen hat, sind doch offenbar gegeben. Erstens eine nicht bestrittene Hauptforderung. Zweitens Verzug.

@derbas

2 Posts, 2 verschiedene Meinungen. Auch das Internet bietet dazu nur kontroverse Antworten. Überwiegend finde ich in Foren die Meinung, dass man dem Gläubiger, also Klarna, das Geld überweisen soll plus Mahngebühren und die Inkasso-Post ignorieren soll. Ich denke nicht, dass das Inkasso-Büro der neue Gläubiger ist, da im Brief steht, dass sie im Auftrag ihres Gläubigers Klarna beauftragt worden sind. Gibt es weitere Meinungen? 

@klarnawucher

Wenn derbad gern Inkassofirmen füttert, darf er das gern tun - ist ja nicht verboten.

Ich schreibe aus Erfahrung mit mind. einem dutzend Inkassofällen. Habe denen nicht einen Cent gezahlt und nie eine Klage gesehen.

Die exakte Begründung hat Kevin ja geschrieben.

@derbas

Die Voraussetzungen dafür, dass der Fragensteller die Inkassokosten zu tragen hat, sind doch offenbar gegeben. Erstens eine nicht bestrittene Hauptforderung. Zweitens Verzug.

Das taugt beides nicht als Begründung. Ganz grundsätzlich darf ein Inkasso nur das verlangen, was ihm gemäß RVG überhaupt zustünde. Da diskutieren wir maximal über ein Schreiben einfacher Art (16,20€).

Selbst das ist aber fragwürdig, weil COEO für die Auftraggeber umsonst arbeitet, also nie ein Schaden entsteht.

Hallo! Mittlerweile ist einige Zeit vergangen und ich habe nun Post von einer Rechtsanwältin Monica Mumm bekommen. Wenn man sie googelt ist klar, die arbeitet nur für Inkasso Büros und ähnliche Klienten und vereinbart seltsame Ratenzahlungen. Sie meint ich muss bis 9.11 die Kosten zahlen, ansonsten erwartet mich ein Mahnbescheid - was sagt ihr, lieber zahlen? 

@klarnawucher

Sp einem Mahnbescheid widerspricht man mit einem Kreuzchen, einer Briefmarke und einem breiten Grinsen. Kostet die nur sinnlos Geld, falls sie das macht.

@klarnawucher gibt's was neues in deinem Fall bzw. hast du wieder Post bekommen oder haben sie aufgehört? :)

muss ich dieses Schreiben überhaupt zurückschicken?

Nein.

Kann ich es durch meine Zahlung an Klarna als erledigt ansehen?

Ja. Das Inkassobüro wird das vielleicht anders sehen, aber die können es ja wie Rumpelstielzchen halten und sich selbst zerreißen. Nicht dein Bier.

Hast du damit Erfahrung oder irgend ne Quelle auf die ich mich beziehen kann? Will unnötige weitere Kosten vermeiden. Klarna hat heute am Telefon zumindest gesagt, dass sie mit den Inkassogebühren nichts zu tun haben und mir diese nicht erlassen können. 

Hallo! Mittlerweile ist einige Zeit vergangen und ich habe nun Post von einer Rechtsanwältin Monica Mumm bekommen. Wenn man sie googelt ist klar, die arbeitet nur für Inkasso Büros und ähnliche Klienten und vereinbart seltsame Ratenzahlungen. Sie meint ich muss bis 9.11 die Kosten zahlen, ansonsten erwartet mich ein Mahnbescheid - was sagt ihr, lieber zahlen? 

@klarnawucher

Sie meint ich muss bis 9.11 die Kosten zahlen, ansonsten erwartet mich ein Mahnbescheid - was sagt ihr, lieber zahlen?

Nö. Nur weil sie das meint, bekommt das keine höhere Relevanz.

Soll sie doch den Mahnbescheid veranlassen, wenn sie Geld zu viel hat. Kreuzchen bei "ich widerspreche der Forderung insgesamt" und die Antwort

In der gleichen Sache zwei Rechtsdienstleister zu bemühen ist verbotene Kostendoppelung und dem ist höchstrichterlich durch den BGH ein Riegel vorgeschoben worden (VII ZB 53/05).