Muss ich den Dauerauftrag bei einer Miterhöhung ändern?

9 Antworten

Du hast den Dauerauftrag eingerichtet, also musst du diesen auch ändern.

Etwas anderes wäre es, wenn du dem Vermieter eine Einzugsermächtigung erteilt hättest. Dann würde das vom Vermieter geändert werden.

Den Dauerauftrag hast doch du eingerichtet und geht doch von deinem Konto ab. Was hat dein Vermieter damit zu tun?

Nur bei Einzugsermächtigungen kümmert sich der andere drum, aber das ist bei deiner Miete wohl kaum der Fall.

Achso,da habe ich diese beiden Dinge wohl verwechselt,danke :)

Wenn du bei deiner Bank einen Dauerauftrag eingerichtet hast, so musst du diesen selbstverständlich entsprechend der höheren Miete ändern. Ansonsten wärest du ab nächstem Monat Mietschuldner.

Hast du aber dem Vermieter die Einzugsermächtigung erteilt, so brauchst du nix tun, der holt sich die erhöhte Miete automatisch von deinem Konto.

Wenn Du doch den Dauerauftrag angewiesen hast, musst Du natürlich auch den Dauerauftrag auf die neue Miethöhe ändern.

Wer sollte es sonst tun?

Den Dauerauftrag hat der Kontoinhaber eingerichtet ( Du ), also musst Du ihn ändern.

Das ist auch keine Mieterhöhung, sondern Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen.