Muss ich bei der Arbeit länger bleiben?

4 Antworten

Was steht den im Vertrag? Mehrarbeit muss glaube ich 48Std. im voraus angegeben werden. Wenn aber bereits im Vertrag die Mehrarbeit als zu leisten genannt wird, ist es wohl legitim.

Wenn ein Arzttermin vorliegt, sollte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch gehen lassen. Ich würde sagen vor dem Arbeitsgericht würde hier der Arbeitnehmer recht erhalten.

Dann heisst es wir müssen da bleiben bis die barbeit fertig ist.

Du brauchst Dich nur an die vereinbarten Arbeitszeiten zu halten - also arbeiten bis 17 Uhr.

Wenn der Arbeitgeber Mehrarbeit/Überstunden verlangt, muss er sie "rechtzeitig" anordnen. Dazu gibt es zwar keine direkte gesetzliche Vorschrift, die deutschen Arbeitsgerichte wenden aber analog eine Vorschrift aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 2 an.

Danach muss der Arbeitgeber Mehrarbeit/Überstunden mindestens 4 Tage im Voraus anordnen; tut er das nicht, bist Du nicht zur entsprechenden Arbeit verpflichtet; davon ausgenommen sind selbstverständlich konkrete Notfälle , die ohne kurzfristige Mehrarbeit nicht abgewendet oder bewältigt werden können.

Ohnehin ist der Arbeitgeber nur dann zur Anordnung von
Mehrarbeit/Überstunden berechtigt, wenn eine dringende (!!!) betriebliche Notwendigkeit (oder eben ein konkreter Notfall) vorliegt; der bloße Verweis z.B. auf "Personalmangel" oder eine Anordnung "Da bleiben, bis die Arbeit  erst fertig ist!" reicht dafür längst nicht!

Im Übrigen darf der Arbeitgeber selbst dann, wenn er aufgrund der konkreten Situation zur Anordnung berechtigt wäre - nach seinem Weisungsrecht gemäß der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" -, diese Anordnung zwingend nur "nach billigem Ermessen" treffen, d.h. er muss die persönlichen Belange des Arbeitgebers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen.

Wenn also Dein Belang (Wahrnehmung eines Arzttermins) objektiv höher zu bewerten ist als das Interesse des Arbeitgebers an Deiner Mehrarbeit, dann darf er seine Anordnung nicht durchsetzen.

Das ist die rechtliche Situation - in wieweit Du allerdings in der Lage oder willens bist, Dein Recht auch durchzusetzen, ist noch eine andere Frage, denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.

Aber zumindest kannst Du Deinem Arbeitgeber die rechtlichen Gegebenheiten schon einmal "unter die Nase reiben".

Hallo @Familiengerd, Deine Antwort ist völlig korrekt.

 Das wird aber den Fragesteller bestimmt nicht hindern, diese Frage so oder in einer anderen Form immer wieder zu stellen obwohl er schon so viele korrekte Antworten hat (die letzten Wochen mindestens 10 ähnliche Fragen).

@Hexle2

Ich habe gar nicht darauf geachtet - aber jetzt, wo Du es sagst, kommt mir der Name kraftwerk1155 dann doch bekannt vor!

Dann hätte ich mir die Mühe (na ja ...) auch sparen können ...  :-)

@Hexle2

Heißt also, er mußte 10x länger machen.

Könnte ja sei, das sich die Rechtslage geändert hat. Oder er ist dement......

Wenn es vom Chef Taktik ist, solltest du dich beim betriebsrat oder einer anderen Stelle beschweren ! Wozu gibt es festgelegte Arbeitszeiten wenn sie nie Bestand haben ? Ok, Ausnahmen kann man mal machen, aber eben nicht jeden Tag. 

Meine kollegin dachte heute auch wieder, ich bin dämlich bzw dass ich Überstunden freiwillig mache ( auch wenn es nur 15 oder 30 min extra sind ). Statt ich Beides ( 2 tätigkeiten ) noch mache, hab ich zu ihr gesagt, entweder oder, aber Beides mache ich nicht, da sie noch 3 Stunden zeit dafür hat.

Sie voll angepisst, aber ich relaxt :) warum soll man sich ausnutzen lassen, wenn es auch anders geht ? hab Mut und zieh deine rechte durch !

Dann kannst du auch um 17 Uhr gehen aber wenn du dass macht gehst du für immer. Ich kenne das Problem aber eine Lösung weiß ich nicht. Sch..... Arbeitgeber.!

Und wenn man ganz einfach mal NEIN sagt? Der AG hat kein Recht über deine Freizeit zu bestimmen oder andernfalls eine Kündigung zu schreiben.