Muss ich auf Montage, wenn das nicht im Arbeitsvertrag steht?

3 Antworten

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  1. Die Arbeit auf Montage zu verweigern ist höchst problematisch und riskiert eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung.

  2. Die vereinbarte Auslöse ist "wie vereinbart" zu bezahlen. Problem dürfte hier der Nachweis sein, da es nicht schriftlich vereinbart wurde. (Zeugen?)

  3. Vergütung wird stets in Brutto bezahlt und kann nicht per se beinhalten, sich etwas "vom Finanzamt wieder holen zu müssen"! Das geht den AG nichts an und hat mit Vergütung bzw. Auslöse nichts zu tun!

Also: Anständige Auslöse (in Brutto!) fordern und daran ggf. die weitere Tätigkeit auf Montage knüpfen. Vorher jedoch in die Gewerkschaft eintreten, um im Zweifelsfall Rückhalt und Rechtsschutz zu haben!

Was sagt eigentlich der Betriebsrat zu diesem Gebaren des AG?

Ich finde es schlimm, dass die Leute am ehesten überlegen was sie nicht machen wollen statt umgekehrt. Es sind wenige Km was ist da so schlimm? Ja er muss, kann aber auch sich was anderes suchen.

Hast du vielleicht falsch verstanden. Meinem Bruder gehts nicht darum, dass er auch mal in das Lager was nur 7km entfernt ist, versetzt wird. Damit hat er kein Problem. Sein Arbeitsplatz ist 8km vom Wohnort entfernt und das Lager 7km. Das ist ihm also egal. Es geht aber darum, dass er jetzt wochenlang auf Montage muss. Montage in Potsdam, Halle, München, Paderborn usw.! Und dafür nur 6 Euro Auslöse am Tag bekommt, anstatt 12 bzw. 24 Euro!

@monilein81

Welche Auslöse wurde vereinbart? (Bei mündlicher Vereinbarung: Zeugen!)

Er hat als Hauptpflicht die vereinbarte Summe zu bezahlen - unabhängig davon, wie viel der Beschäftigte evtl. steuerlich rückerstattet bekommt. Gehaltsansprüche werden stets in Brutto vereinbart und vergütet!

Als "auf Montage" bezeichnest du nicht das Lager, das 7km entfernt ist, oder!?

Ansonsten, wie immer:

Wenn einem der Job nicht passt dann eben einen anderen suchen

nein