Muß ich als Mieter , die volle Gebäudeversicherung und Grundsteuer bezahlen , oder nur anteilig?

11 Antworten

hallo mizell, deine frage wie auch dein komentar klären die sache nicht völlig auf.

gebäudeversicherung wie auch grundsteuer sind betriebskosten, die umlagefähig sind. das heißt dass der vermieter, der diese kosten vorgelegt hat sie - sofern im mietvertrag vereinbart - vom mieter wieder zurückholen kann. dabei wird in der regel nach qm wohnfläche verteilt. hast du also ein EFH gemietet, so benutzt du 100 % der wohnfläche und musst die kosten voll bezahlen.

Kommt drauf an, wo du wohnst. Bei einer Mietwohnung anteilig, bei einem gemieteten Haus voll.

kann umgelegt werden, Kosten die umgelegt werden müssen im Mietvertrag beinhaltet sein. Siehe Betriebskostenverordnung vom 25.11.03, gültig ab 1.1.2004.

Anteilig natürlich!

Ich habe mal in einem Haus gewohnt mit 208 Mietparteien. Stell Dir mal vor Jeder müsste die volle Versicherungssumme bezahlen...

Für vermietete eigentumswohnungen darf keine Grundsteuer umgelegt werden