Muss einen Brief an eine Staatsanwältin, über meine Drogenerfahrung schreiben. Aber wie am besten?
Ich wurde von der Polizei vor einem halben Jahr mit ein bisschen krass erwischt und bekomme deshalb auch Schwierigkeiten mit meinem Führerschein, den ich circa seit einem Jahr besitze, auch wenn ich noch nie unter Einfluss gefahren bin. Ich musste zur Drogenberatung und habe vor einer Woche einen Brief von meiner Sachbearbeiterin bekommen, in dem sie mir schreibt, dass ich ihr einen Brief, wegen meiner Fahrtüchtigkeit, über meine Erfahrung mit Drogen bzw. Gras, schreiben soll. Ich soll auch über mein früheres Und jetziges Konsumverhalten beschreiben. Momentan kiffe ich nur noch selten. Sollte ich trotzdem in den Brief den ich an sie schicke schreiben, dass ich gar nichts mehr konsumiere? Und könnte mir jemand Tipps geben was ich zum Beispiel nicht schreiben sollte bzw. schreiben könnte um nicht noch mehr Schwierigkeiten zu kommen?
2 Antworten
Wenn du nicht nachhaltig glaubhaft machen kannst, daß du mit Drogen nichts mehr am Hut hast, sehe ich schwarz für Deine Fahrerlaubnis.
Die Staatsanwältin (Sachbearbeiterin?) ist ja keine Richterin, die Für und Wider abzuwägen hat, sondern sie urteilt ausschließlich nach den §§§. Wenn sie den Eindruck gewinnt, daß Du nach wie vor drogengefährdet bist, ist es Essig.
Kannst Du glaubhaft machen, daß Du zwar Erfahrungen hast, aber damit jetzt und für alle Zeiten durch bist, hast du eine chance.
Wenn Du zugibst noch gelegentlich zu kiffen
und
wenn Du zugibst in der Vergangenheit öfter als nur probeweise einmal Cannabis gebraucht zu haben, wirst Du von der Führerscheinstelle eine Aufforderung erhalten ein ärztliches Gutachten hinsichtlich Deiner Fahrtüchtigkeit vorzulegen. Das ist mit Kosten verbunden. Natürlich werden dort auch Urintests bzw. mitunter auch Haarproben gefordert.
Lies Dich hier ein wenig ins Thema ein: http://www.gruene-hilfe.de/2012/12/13/cannabis-und-fuhrerschein-1-nach-der-polizeikontrolle/

Dir ist offensichtlich nicht klar, dass die Staatsanwaltschaft nichts mit der Führerscheinstelle zu tun hat. Der StA ist für die Strafe, nicht für die Prävention durch Verwaltungsbehörden zuständig.

Ich habe nirgends geschrieben,. dass die StA etwas mit der FSS zu tun hat.
Fakt ist allerdings, dass polizeiliche Erkenntnisse (im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungsverfahren, so sie mit Konsum von BtM zu tun haben) an die Führerscheinsteller weitergeleitet werden. Dies wird der Staatsanwaltschaft als Aktenvermerk bekannt sein.
Im Übrigen ist für "Strafe" das Gericht zuständig. Beantragt wird eine Strafe zwar von der StA, aber ausgesprochen oder in Höhe oder Umfang festegelegt wird sie nicht von der Staatsanwaltschaft.