Muss ein Vereisvorstand dt. Staatsbürger sein?

7 Antworten

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Hallo myttis90,

ja, das ist grundsätzlich möglich. Nur ein Punkt in der jeweiligen Vereinssatzung könnte dies ausschließen.

Das BGB sieht deshalb keine genaue Reglung dafür vor, weil es grundsätzlich den Vereinen und deren Zwecken und Zielen überlassen sein soll, wie sie verwaltet werden, solange die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Genaugenommen ist es sogar möglich, das der(die) Vorsitzende, oder eine andere Person des Vorstandes, gar kein Mitglied in dem Verein ist, das ist aber ein besonderer Fall und nicht die Regel.

Zu beachten ist bei der Bestimmung des Vorstandes eines Vereines, das dieser den Verein gerichtlich und aussergerichtlich vertreten soll und muß.

Das ist kein Problem, denn viele Vereine sind international. Richtige Vereine haben ja auch eine Satzung, in der man derartige Forderungen verankern kann. Beispiel: du kannst in der Satzung des Vereins z.B. festhalten, dass alle Mitglieder ab 8 Jahren an der Vorstandswahl teilnehmen dürfen. Das ist z.B. bei den Georgspfadfindern der Fall. Kein Widerspruch zum BGB!

Die Staatsbürgerschaft ist für eine Vereinszugehörigkeit ohne Belang. (Genau deshalb findest Du auch im BGB keine Regelung dazu.)

Jeder, kann Mitglied eines Vereins werden und auch in dessen Vorstand gewählt werden. ...egal welche Nationalität.

Ja , wenn er in deutschland bleibt ist das ok, aber wenn er wo anderst in ein anderes Land geht und von dort aus den Verein führt ist das Illegal.