Muss ein Supermarkt alle DPG-Flaschen annehmen?

6 Antworten

Nein, ein Einzelhändler muss nicht grundsätzlich alle Verpackungen mit DPG-Logo zurücknehmen.

Entscheidend ist, aus welcher Materialart die Verpackungen sind die der jeweilige Markt im Sortiment hat, denn neben PET-Flaschen gibt es auch Einweg-Metall une Glasverpackungen.

In deinem Fall handelt es sich um eine Aluminum-Flasche. Hat dieser Markt nur Einweg-Plastikflaschen, so muss er diese nicht zurück nehmen. Denn diese Alu-Flaschen werden im Grunde wie Dosen gewertet. Hat dieser Edeka-Markt (der mit Sicherheit eine Verkaufsfläche von mehr als 200m2 hat) also Getränkedosen im Sortiment (was Edeka i.d.R. auch hat), so sind sie zur Rücknahme verpflichtet.

Wie gesagt, bei pfandpflichtigen Einweggebinden ist einzig und allein die Materialart entscheidend und werder Form noch Farbe oder Marke (abgesehen halt von Läden unter 200m2)

Ab 2006 muss jeder, der solche DPG-Pfandflaschen verkauft, diese auch annehmen.

Aber nur, wenn er diese Flaschenart auch verkauft. Verkauft er z.B. keine aus Aluminium, dann muss er diese auch nicht annehmen. Verschiedene Marken muss er hingegen annehmen.

Ausnahmen gibt es für Kioske und Läden unter 200qm. Diese müssen auch nur die Marken annehmen, die sie auch verkaufen.

Mai 2005

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@ilknau

Seit 1. Mai 2006 ist die allgemeine Rücknahmepflicht eingeführt.

Vorher gabs nur die EInführung des einheitlichen Pfands.

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Nur wenn er solche Flaschen im Sortiment hat. Die Marke is egal - nur halt die Art der Flasche

Nein muss er nicht. Nur Flaschen die er auch seber vertreibt.