Muss ein Richter am Amts oder Landgericht einen Durchsuchungsbeschluss unterschreiben?
Frage steht oben ⬆Intressiert mich einfach. :)
2 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, die herrschende Meinung verlangt aber für eine richterliche Entscheidung stets die Schriftform, wozu auch immer die Unterschrift gehört, mehr dazu siehe hier: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/ps-98-14.htm
Als Adressat des Beschlusses erhält man aber nur eine Ausfertigung, die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beglaubigt wurde. Das unterschriebene Original verbleibt in der Gerichtsakte.
adk710
09.06.2015, 23:14
Danke für den Stern!
Nein, er kann es auch lassen.