Muss ein Richter am Amts oder Landgericht einen Durchsuchungsbeschluss unterschreiben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, die herrschende Meinung verlangt aber für eine richterliche Entscheidung stets die Schriftform, wozu auch immer die Unterschrift gehört, mehr dazu siehe hier: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/ps-98-14.htm

Als Adressat des Beschlusses erhält man aber nur eine Ausfertigung, die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beglaubigt wurde. Das unterschriebene Original verbleibt in der Gerichtsakte.

Danke für den Stern!

Nein, er kann es auch lassen.