Muss ein Mieter Kratzspuren von Katzen wegmachen?

10 Antworten

da gilt  das verursacherprinzip.

die erlaubnis zur katzenhaltung beinhaltet aber auch, evtl. dadurch entstandene schäden zu beseitigen. das sind nämlich keine üblichen abwohn/nutzungsbedingte abnutzungen.

Es gibt auch das Prinzip der üblichen Gebrauchsspuren,  wenn Katzenhaltung erlaubt wurde, siehe mein Beitrag.

@johnnymcmuff

der fragesteller läßt uns da etwas im unklaren, was die schäden/gebrauchsspuren genauer sind. dein beitrag enthält zudem sich widersprechende beispiele/urteile und schiebt die entscheidung auf die örtliche gerichtsbarkeit.

Sehe es vielleicht mal so - erledige die Reparaturen aus Tierliebe heraus, denn:

Ihr seid da eingezogen und habt die Erlaubnis vom Vermieter bekommen, entweder schon am Anfang oder in der Zwischenzeit wenn die Katzen später dazu kamen, dass die auch im Mietobjekt wohnen dürfen. Das heißt, der Vermieter ging ein Risiko ein, dass die Katzen was anstellen könnten aber hat trotzdem zugesagt. Wenn ihr das nicht wieder gut macht, dann erlaubt er ganz bestimmt keine weitere Haustierhaltung. Sowas setzt doch die wohnungstechnische Zukunft anderer Katzen auf's Spiel und das wäre ganz schön doof.

Also macht ihr's bittebitte wieder gut mit den Kratzspuren. Danke.

Normale Gebrauchspuren muss der Mieter nicht entfernen, aber ich finde Deinen Einwand sehr gut.

Wäre schön wenn sich viele Tierbesitzer daran halten würden, dann klappts auch vielleicht mit dem nächsten Vermieter.

Ich bin da anderer Ansicht als die User die bis jetzt geantwortet haben und belege es auch mit einem Link,

Wenn Euch die Katzenhaltung erlaubt wurde dann fällt das unter vertragsgemäßer Nutzung. Aber da gibt es sicherlich auch Grenzen

lese Dir mal folgenden Link durch, auch den ersten Absatz mit dem Hund:

http://www.geliebte-katze.de/information/recht-rat/mietrecht.html

Ich werde mal schauen ob ich noch etwas finde; also nicht weglaufen.  :-)

Hier ein Urteil eines kleinen Gerichts.

Katze in der Mietwohnung – Was ist erlaubt und was nicht? - 

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Kratzspuren auf einem

Parkettboden

gehören dann zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung, wenn der Vermieter die Tierhaltung geduldet hat. Dann gehöre auch die durch das Tier verursachte Abnutzung des Bodens zum üblichen Mietgebrauch (AG Berlin Köpenick Az. 8 C 126/98).

Ein anderes Gericht kann aber bei einem ähnlichen Fall auch anders entscheiden!

natürlich müss ihr das tun

So natürlich ist das nicht, schau Dir mal das Urteil und meinen Link an.

Nein das musst du machen oder den Schaden bezahlen

Nicht unbedingt, siehe meine Antwort