Muss ein Händler Mehrweg Flaschen annehmen die er verkauft?

2 Antworten

Nein, für Mehrweg gibt es keine Rücknahmepflicht. Auch nicht für das was er verkauft.

Rchtlich betrachtet, ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit. Das heißt, dass genau das gilt was beide Vertragspartein beim Kauf vereinbart haben. Im Grunde müsste jedes Mal, wenn ein Kunde Mehrweg kauft und Pfand bezahlt, die Rücknahmebedingungen verhandeln. Und wenn der Händler der Rücknahme zustimmt, dann müsste der Kunde eigentlich noch nachweisen, dass es sich bei der zugebenden Flasche um dieselbe handelt, die er bei diesem Händler gekauft hat. Das wird in der Praxis zwar nicht so gehandhabt, doch wenn es jemand tun würde, dann wäre er damit im Recht.

Aber das Ganze geht noch komplizierter. Denn im Grunde muss man Mehrweg noch zwischen Einheitsflaschen (wie von dir genannt) und Individualflaschen unterscheiden. Individualflaschen sind all jene, mit einer individuellen Form, die nur ein bestimmter Hersteller verwenden kann. Meist ist auch der Markenname in die Flaschen geprägt (z. B. Coca-Cola, Hasseröder, Radeberger). Das bedeutet, dass man diese Flaschen eindeutig dem Eigentümer der Flaschen zuordnen kann. Das bedeutet widerum aus rechtlicher Sicht, dass du einerseits zur Rückgabe verpflichtet bist, aber streng genommen auch nur einen Anspruch auf Pfanderstattung gegenüber dem Eigentümer hast. Das bedeutet auch, dass wenn du eine Flasche kaputt machst, bist du zum Schadensersatz verpflichtet.

Anders sieht es bei Einheitsflaschen aus. Rechtlich betrachtet zahlst du darauf gar keinen Pfand, sondern einen Kaufpreis. Die Flaschen gehen somit in dein Eigentum über und du kannst damit machen was du willst. Denn da diese Flaschen von mehreren verschiedenen Abfüllern verwendet werden und jeder nur abwechselnd sein Etikett draufklatscht, gibt es keine Möglichkeit einen Inverkehrbringer und somit den Eigentümer ausfindig zu machen, dem gegenüber du deinen Anspruch geltend machen könntest.

Wie gesagt, die Praxis sieht deutlich einfacher aus, aber du wolltest ja die rechtliche Seite der Geschichte wissen. Somit trifft also dein letzter Satz zu, dass der Händler es selbst entscheiden kann, was er jedoch in der Regel zugunsten der Kundenfreundlichkeit trifft. Oder besser gesagt, im Kampf um jeden Kunden, wird oft nicht lange diskutiert.

Aha, ich dachte, die müssen grundsätzlich sämtliche Pfandflaschen zurück nehmen, LG.

@PicaPica

Nee nee, bei Mehrweg hat sich diesbezüglich gar nichts geändert. Alles was ab 2003 verpflichtend wurde, betrifft nur Einweg. Und selbst da gibt es einige Einschränkungen.

Ein Händler muss grundsätzlich das zurück nehmen an Pfand, was er verkauft. Das gilt sowohl für Einweg als auch für Mehrweg.

Hat der Laden mehr als 200 m² Verkaufsfläche, muss er alles an Einweg zurück nehmen, was das gleiche Material hat und was er verkauft. Verkauft er als Einweg Kunststoff, muss er hier alles zurück nehmen. Genauso bei Dosen. Verkauft er keine Dosen, muss er die also auch nicht zurück nehmen.

Verkauft er bei Mehrweg keine Sonderverpackungen (zum Beispiel Bügelflaschen bei Bier) muss er diese auch nicht zurück nehmen.

Für Mehrweg trifft das nicht zu. Hier ist niemand grundsätzlich zur Rücknahme verpflichtet.