Muss ein Ärztliches Attest befolgt werden

4 Antworten

es muss befolgt werden den der betribsarzt wird dafür bezahlt zu sagen der ist gesund

Ich denke, um die Untersuchung durch den Betriebsarzt kommt der Mitarbeiter nicht herum. In solchen Fällen werden meist die Meinungen mehrerer Ärzte eingeholt.

Die Aussage ist so erst einmal falsch. Ein Betriebsarzt ist keine höhere Instanz, die Befunde anderer Ärzte (insbesondere Fachärzten) für nichtig erklären darf oder kann.

Was die AG fordern kann, dass die Einsatzfähigkeit vom Betriebsarzt überprüft wird. Kommt der Betriebsarzt trotz Attest zu einem anderen Befund, muss die Entscheidung von "bestellten" Ärzten eingeholt werden (so etwas wie eine "unabhängige" Entscheidung").

Und so lange gilt auch der Erstbefund. Wie ich aus dem eigenen beruflichen Umfeld weiß, sollte man sich gut überlegen, ob (Attest hin oder her) wirklich rein gesundheitliche Probleme vorliegen, oder man nicht doch am regulären Betrieb teilnehmen kann. Diese Einschränkung KANN zu einer berechtigten Kündigung führen.

Hier etwas mehr Hintergrundwissen, Alter 62 Schwerbehinderung 60% im Unternehmen über 20 Jahre sie wäre ohne Problem in die vom Facharzt empfohlenen Zeiten einsetzbar. in den Frühdienst. der reguläre Betrieb umfasst die Zeiten von 6.00 Uhr bis 22.00Uhr. Wobei die Einsatzzeiten an diesem Arbeitsplatz beginnen um 6.45 und enden 22.20 Uhr. Mir ging es nur darum, darf ich ein vom Facharzt ausgestelltes Attest ausser acht lassen. Danke erst mal für die Antwort

@Fasi1

Ich habe mal bei unserem BA nachgefragt.

Er empfiehlt (sinngemäß), mit dem Attest den BA aufzusuchen und abzuklären, ob es eher darum geht darin eine Erleichterung für den Mitarbeiter zu schaffen und somit z. B. das Fortschreiten einer Erkrankung einzudämmen (zu verlangsamen) oder ob daraus eine Einschränkung abzuleiten ist..

Vorlegen musst Du es nicht, und er bezweifelt, dass einem daraus Nachteile erwachsen könnten, es "unterschlagen" zu haben. "Pfiffig" würde er das allerdings auch nicht nennen.

Ich hoffe, das hilft ein wenig bei der Entscheidungsfindung ...

@Vanelle

@ Vanelle Lieben Dank für Deine Mühe Wir arbeiten an einer Lösung, wobei ich unserem BA doch einen Vorwurf machen muss, in einem von der Fachklinik ausgestellten Bericht welcher unsere Ma, dem BA zur Verfügung gestellt hat,war selbst schriftlich aus der Klinik eine Frühdienstplanung empfohlen. im übrigen hat unsere Ma dem BA alle ihr zu Verfügung stehenden Unterlagen zur Einsicht vorgelegt. Leider bezweifle ich ob man eine Beurteilung machen kann ohne sich besagten MA auch nur einmal angesehen und gesprochen zu haben.

Der Arbeitgeber muß nur einen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anerkennen, im Zweifel kann er von der Krankenkasse verlangen den MDK einzuschalten.

In Deinem beschriebenen Fall könnte der Arbeitgeber anzweifeln, dass der Mitarbeiter noch geeignet ist seinen Beruf auszuüben. Das könnte bis zur Kündigung gehen. Auch der Betriebsarzt kann da nicht mehr weiterhelfen.

Im öffentlichen Dienst gibt es da noch andere Vorgehensweisen, die stark von der Handlungsweisen anderer Unternehmen abweichen. So sind Beamte in einer besseren Position und setzen sich mit Unterstützung durch. die brauchen dann keinen Spätdienst zu machen, weil die Lasten dann auf die Angestellten verteilt werden.