Muss der Vermieter das Verlegen eines Kabelanschluss' bis zur Wohnung bezahlen?

8 Antworten

Den Revicer musst du dir selber kaufen, das ist nicht Aufgabe des Vermeiers, damit du TV empfangen kannst. Wenn im Mietvertrag "Schüssel" als Service angegeben ist, ist Vermieter nicht für Kabel verantwortlich und du zahlst alles selber, wenn Vermieter überhaupt mit Verlegung einverstanden ist.

Du kannst terrestrisches TV empfangen? Damit wäre der Pflicht Genüge getan. Wenn du dann KabelTV möchtest kann der Vermieter verlangen, daß du auch für die anfallenden Kosten aufkommst - die Kabelgebühren kommen dann ja auch noch drauf. Immerhin ist die Umlegung der Kosten im MV ja ausgeschlossen - die Leistung bzw. Bereitstellung dürfte dann ebenfalls privatsache sein.

Es ist auch reine Kulanz, wenn der Vermieter das Verlegen der Kabel vom Hausanschluß zur Mietwohnung gestattet - das ist nicht selbstverständlich.

ch habe mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt, erstmal Entschuldigung dafür! Mein Hauptargument ist, dass ich überhaupt kein Fernsehen empfangen kann, auch kein öffentlich-rechtliches. Auch für den Empfang des digital-terrestrischen TV's (12 öfentlich-rechtliche Sender) müsste ich erstmal einen Empfangsverstärker kaufen, der ca. 60 € kostet. Ich habe dem Vermieter angeboten, dass ich die Kosten des Kabelanschluss' übernehme, wenn er mir die Kosten, die dieser digital-terrestrische Empfangsverstärker kosten würde, erstattet, da iuch der meinung bin, dass der Vermieter irgendein TV-Empfang bereitstellen muss. Der VM meint aber, er habe seiner Pflicht damit Genüge getan, dass er den Kabelanschluss bis in den Keller hat legen lassen. Was meint Ihr?

Der Kabelanschluss in der Wohnung ist nicht mitvermietet, also ist das Deine Sache mit dem Kabelanbieter.

In einem Mehrfamilienhaus hat der Vermieter einen Kabelanschluss von der Straße zum Keller legen lassen.

Nein, er hat zugestimmt, dass der Kabelversorger diesen legt. Selbst hat er den ziemlich sicher nicht legen lassen...

Ist das korrekt so?

Wenn das vertraglich nicht anders vereinbart ist, ja...

Der Punkt ist, dass laut Mietvertrag keine Kosten für Kabel- oder sonstigen TV-Anschluss umgelegt werden.

Logisch, wenn von Vermieterseite keiner vorhanden ist, oder???

Ich bin der Meinung, dass es nicht sein kann, dass ich gar kein Fernsehen empfangen kann, ohne zunächst einmal selbst relativ tief in die Tasche greifen zu müssen!

WIE BITTE??? Wenn DU fernsehen willst, wer soll denn dafür zahlen, wenn nicht DU??? Sorry, aber Deine Ansichten sind schon ziemlich quer, hat was von sozialistischem Vollkasko-Staat...

Nein, er hat zugestimmt, dass der Kabelversorger diesen legt. Selbst hat er den ziemlich sicher nicht legen lassen...

warum nicht? bei Einfamilienhäusern muss der Eigentümer/Vermieter den Anschluss von der Linie zum HÜP in Auftrag geben und dann entscheidet der Netzbetreiber ob er dazu Lust hat..

Du kannst deinen Vermieter ganz nett fragen ob, wenn es technisch mgl ist, die Leitung von der DVB-T Anlage zu deiner Wohnung für einen DVB-C Anschluss genutzt werden darf.. die Kosten vom Keller (HÜP) bis zum Dach (DVB-T Anlage) übernimmt bis zu einem bestimmten Budget der Netzbetreiber.. Also schliess am besten mal den minimalsten DVB-C Vertrag ab und lass nen Monteur kommen.. der prüft dann die technischen Möglichkeiten und klärt mit seiner Kostenstelle die Übernahme der Kosten.. wenn alles mgl ist dann baut er den Anschluss und wenn nicht kannst du direkt bei ihm stornieren weil du ja keinen Anschluss bekommst..

@TOBschluessel

warum nicht? bei Einfamilienhäusern muss der Eigentümer/Vermieter den Anschluss von der Linie zum HÜP in Auftrag geben und dann entscheidet der Netzbetreiber ob er dazu Lust hat..

Weil das bei MFHs seltenst im Interesse des Vermieters liegt, da Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis zueinander stehen. Beim Versorger sieht das anders aus, bei einem 10er-MFH hat er die Kosten grob geschätzt in 4 Jahren wieder drin, wenn alle Kabel sehen. Daher versuchen die Betreiber ja auch immer, den Vertrag mit dem Vermieter zu schließen, damit dieser seine Mieter dazu verpflichtet, spätestens dann übernimmt der Betreiber nämlich auch die Verlegung bis in die Wohnung...

Kabelfernsehen ist reines Privatvergnügen, darum sind auch die entsprechenden technischen Notwendigkeiten dafür ebenfalls reines Privatvergnügen. Wer DVB-T empfangen kann oder vom Vermieter die Erlaubnis besitzt, auf seinem Balkon oder auf dem Dach etc. eine Satellitenschüssel zu installieren, der besitzt genügend Alternativen, die ihm das Fernsehen ermöglichen. So gesehen haben Mieter kein Anrecht auf einen Kabelanschluss.