Muß Bewohner bzw. Briefkasten haben bzw Klingel.o.ä. und Namensschild?

5 Antworten

Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen. Hierzu gehört auch, dass der Vermieter einen Briefkasten für die Wohnung des Mieters anbringt. Auch der Mieter einer separaten Mansarde kann verlangen, dass ihm ein Briefkasten zur Verfügung gestellt wird (LG Mannheim WM 76, 231).

Gilt das auch für Eigenheimbesitzer bzw. Einfamilienhäuser? In meinem konkreten Fall handelt es sich um eine Einliegewohnung. Es war aber am ganzen Haus weder Hausnummer noch Schild noch Briefkasten noch Klingel.

@WilliPahl

Natürlich, auch wenn es eine Einliegerwohnung ist.

Dein Urteil sagt nur aus, wozu der Vermieter verpflichtet ist, falls der Mieter einen Briefkasten haben will. Was ist jedoch, wenn kein Briefkasten vorhanden ist, und der Mieter auch keinen haben will?

Eine gesetzliche oder postalische Pflicht, einen Briefkasten zu betreiben gibt es nicht. Und da es kein entsprechendes Gesetz gibt, existiert auch kein Text den man vorweisen könnte.

Die Erreichbarkeit ergibt sich in Deutschland aus einem anderen Gesetzestext: Man muss amtlich gemeldet sein und eine ladungsfähige Anschrift nachweisen. So ist der geringste notwendige Fall sichergestellt: Der Anschrifteninhaber ist für Polizei und Gericht sowie Gerichtsvollzieher erreichbar.

Wenn du privat etwas übergeben willst und durch fehlenden Briefkasten Probleme bei der Umsetzung bekommst, ist das dein Problem.

Da es dafür keine rechtliche Verpflichtung gibt, kann man das auch nirgendwo nachlesen.

Es besteht lediglich ggf. aufgrund anderer Umstände (z.B. Bezug von Sozialleistungen) die Verpflichtung, die eigene postalische Erreichbarkeit sicher zu stellen.

Und was mach man, wenn man zwingend! termingerecht einen Brief übergeben muß mit Beweis und allein ist?

@WilliPahl

Dann war das einfach schlecht überlegt. Einen Zeugen sollte man schon haben, ich halte es aber durchaus für statthaft, die Übergabe zu fotografieren. Da gibts an sich nix gegen einzuwenden.Es reicht dann auch aus, den Brief dem Empfänger vor die Füße zu werfen. Ob er ihn liest, ist seine Sache.

@WilliPahl

Wenn es um die Beweisbarkeit geht, dann müsstest du genauso den Brief unter Zeugen in den Umschlag stecken. Ansonsten könnte der Empfänger auch behaupten, leere Blätter in einem Umschlag erhalten zu haben.

ja man ist dazu verpflichtet ,sollte es eine WG sein ,sollte zumindest eine klingel mit entsprechenden namen dran sein

Weist Du, wo ich das nachlesen kann?

bewohner bzw. briefkasten muss haben bzw. klingel o.ä. und namensschild auch!

Nein, das stimmt nicht.