Muß Berufsgenossenschaft Arbeitsausfall für Selbständigen zahlen?
Hallo, ich bin Selbständig als Kurierfahrer und muß ( Pflicht ) desswegen in die BG Verkehr ( jährl. ca 600 € ) einzahlen. Jetzt hatte ich einen Unfall beim Beladen meines Firmenwagens und somit bin ich einige Zeit verhindert zu arbeiten. So jetzt hab ich das Problem keine Einnahmen diese Zeit zu haben. Meine Frage ist: Muß die BGV mir einen Ausbeitsausfall zahlen? Wenn ja wie wird das berechnet? Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
2 Antworten
Hallo,
durch die Berufsgenossenschaften erhältst du Verletztengeld, wenn du arbeitsunfähig bist, kein Arbeitseinkommen erzielst und keine Lohnfortzahlung erhältst. Wenn du dich nicht freiwillig höher versichert hast, müsste deine Versicherungssumme als Unternehmer 20.000,- EUR betragen (§45 BGV-Satzung). Das Verletztengeld beträgt 1/450 der Versicherungssumme pro Tag.
Bei 20.000,- EUR entspricht das dann 44,44 EUR pro Tag.
Grüße
bknupper
Hallo, danke für deine Antwort. Hast Du Ahnung ob dann der Beitrag erhöht wird? (Und evtl. um wieviel)

Hoi.
Nein. Beitragszuschläge betreffen nur die Versicherung von Angestellten, nicht diese Unternehmerpflichtversicherung(§30 Abs.3 Nr.1 der Satzung).
Bei dieser Versicherung kannst du mehrere Unfälle haben, da steigen die Beiträge nicht an, also auch nicht wie bei der KfZ-Versicherung.
Ciao Loki
Hallo bomfritz, du musst der BG den Unfall aufjedenfall melden, dann prüft diese einen Arbeitsunfall und wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, dann hast du Anspruch auf Verletztengeld. Das berechnet sich meistens an der Versicherungssumme, wie hoch du dort versichert bist, damit meine ich nicht die 600 Euro.Da musst du mal nachfragen, wenn du keine Unterlagen darüber hast.Du bekommst dann für die nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit täglich den 360. Teil der Versicherungssumme. Ich hoffe ich konnte dir helfen.