Müsste Mann Unterhalt zahlen?

14 Antworten

Ja.

Der Mann könnte ja auch ein Verhüterli benutzen. Warum tat er das denn nicht?

Bei der Zeugung sind jedenfalls Frau und Mann beteiligt. Warum also sollte die Frau die Last hinterher allein tragen, wenn der Mann auch die Lust hatte?

weil er der frau vertraut haben könnte, ja ein idiot, ich weiss, ich machs auch nie

@Linkenscheuche

"Hinterher" geht es aber auch nicht mehr um die Frau oder das Vertrauen zu ihr, sondern einzig und allein um das Kind. Und das kann nun mal gar nichts dafür, wenn die biologischen Eltern ihr Gehirn nicht benutzt haben.

@anjanni

Und das kann nun mal gar nichts dafür, wenn die biologischen Eltern ihr Gehirn nicht benutzt haben.

wohl wahr!

@Uschi2011

Die Männer machen es sich auch manchmal viel zu einfach. Es schadet ihnen nicht, wenn sie sich selber um die Verhütung kümmern würden. Viele verlassen sich viel zu sehr auf die Frau. Wollen die Freude mit ihr teilen, aber nicht für die Folgen eingestehen.

ja musst du, du hast keien chance, es geht nur darum, dass du vater bist, wie du es wirst, ist egal

ihr könnt auch fellatio machen und sie das sper.ma nachher in ihre vagina einbringen, dann musst du auch zahlen

auch bei "samenraub".^.

Über den Samenraub hatte ich auch gerade berichtet.

Hallo psychee,

Du hast hier eine sehr interessante Frage gestellt. Sie erinnert mich an die Feststellung des Boris Becker, der nach seiner kurzen "Besenkammeraffäre" von "Samenraub" sprach, nachdem die Folge dieses Tuns irgendwann herauskam und in der Öffentlichkeit breitgetreten wurde.

Seine unehelich, ungeplant und ungewollt geborene Tochter führte die Öffentlichkeit deutlich vor Augen, dass nur der Samengeber bzw. der ehemalige Samensinhaber als Erzeuger auch in die Verpflichtung genommen wird, seinem Einkommen entsprechend Unterhaltsleistungen zu tätigen.

Wie man ansonsten diversen Blättchen entnehmen konnte, hatte die Mutter des Kindes ihn "gelinkt". Da ich nicht als Mäuschen in der Kammer zugegen war, weiß ich nicht, was dort genau vorgefallen war. Fakt ist, dass nach dem kurzen Akt gegen den Wunsch und die Absicht des Mannes ein Kind gezeugt wurde. Inwieweit die Frau den Wunsch hatte oder nicht, ob und was sie geplant hatte, wissen wir nicht.

In dem besagten Fall haben (soweit die Infos durch die Presse) die Gerichte entschieden, dass der Erzeuger des Kindes - selbstverständlich nach einem entsprechendem Vaterschaftstest (der in diesem Fall wegen der offensichtlichen Ähnlichkeiten nicht notwendig gewesen wäre) selbstverständlich Unterhalt zu zahlen hat. Und zwar nicht nur an das Kind, sondern auch noch zeitweise an die Mutter des Kindes.

Dieser Fall ist einer von vielen. Die Gerichte entscheiden immer zugunsten der Kinder. Im Sinne der Kinder ist es vollkommen unrelevant, wie und warum sie gezeugt worden sind. Allein der Fakt, dass sie geboren wurden, zählt.

Immer haben beide Elternteile das natürliche Recht aber auch die natürliche Pflicht, sich um ihr Kind zu sorgen, es zu ernähren, zu kleiden, zu erziehen...! Sind die Eltern kein zusammenlebendes Paar, dann leistet der eine Teil (meist die Mutter, aber nicht immer) den Betreuungsunterhalt und der andere den Barunterhalt. In Deutschland hat auch die Mutter eines unehelich geborenes Kindes Anrecht auf Unterhaltsleistungen für sich, so lange es noch keine drei Jahre alt ist und nicht femdbetreut wird. So sagt es das Gesetz.

Wenn eine Frau nun sagt, sie nimmt die Pille, dann sollte man davon ausgehen, dass sie es auch tut. Belügt sie den Mann wissentlich, dann ist das ein sehr großer Vertrauensbruch, menschlich nicht in Ordnung, aber keine Straftat. Der Mann kann nur dann sicher sein, kein Kind zu zeugen, wenn er aktiv dafür sorgt. Das heißt, er muss selber etwas unternehmen und verhüten, um eine Vaterschaft zu vermeiden. Aber selbst das ist kein 100 % iger Schutz. Den hat er nur dann, wenn er keinen Geschlechtsverkehr mit einer Frau hat. Das ist wirklich die einzige sichere Möglichkeit, um sich vor einer ungewollten Vaterschaft zu schützen. Es gibt eine ganz klare Aussage: Wenn ein Mann und eine Frau miteinander schlafen, dann besteht immer die Möglichkeit, dass sie dabei Eltern werden. Will einer von ihnen diese Möglichkeit ausschließen, dann muss auf den Geschlechtsakt verzichtet werden.

So einfach ist das!

Vasektomie!!!!

Die ist, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde zu 100% sicher. (Das kann man testen lassen)

Man muss also nicht auf eines das Lebens lebenswert machende Dinge verzichten, nur weil man(n) Angst hat, er könnte Vater werden.

@IchWissen

Die Sterilisation ist natürlich auch eine Möglichkeit. Aber dann doch sehr endgültig. Dafür aber zu 99,999 % sicher. 100 % gibt es auch hier nicht!

@Schreiberlilli

Die Sterilisation? Wie alt bist du? Wir sind keine Hunde. Eine Sterilisation wird bei einer Frau unter 30 nicht durchgeführt, nur wenn sie schon 3 Kinder hat. Weil es endgültig ist. Auch später ist es schwierig das genehmigt zu bekommen. Aber gut das du deinen schlauen Senf dazu gibst. 

Warum muss der Mann sich 1000% sicher sein das kein Leck irgendwo ist ? Und was ist wenn Doch ? Man kann es ja wohlkaum rauslöffeln ! Wenn man Lust aufeinander hat und Kondome benutzt und sie angeblich die Pille nimmt aber iregdwie doch nicht was soll man da machen ? Panzertape um dem Penis oder was ? Die Frau hat freie Laufbahn bei so etwas und muss sich kein Gedanken machen wenn Sie ein Kind will ! Sie nimmt sich einfach das was sie brauch ! Und das Finde Ich nicht fair ! Die Frau muss genauso dafür Sorge tragen und Verantwortung wie der Mann ! I

Ich selber bin in einer 10 Jährigen Beziehung(Sie 26 / Ich 27 ) und habe eine Tochter ! Und Ich habe mich auch für das Kind entscheiden weil uns das Risiko bewusst war und wir es wollten !

Aber Ich kann die Männer verstehen ! Die einfach Spaß haben wollen und schon Kondome benutzen und es doch dann mal platzt und das vielleicht bei der falschen Frau ! Was ist wenn sie sagt das sie Abtreibt und es Doch nicht tut ?? Was ist wenn sie sagt das sie die Pille genommen hat ?? Was ist wenn sie sagt das sie keine Mutter werden will ??

Und dann aber alle Fragen sich ins Negative Beantworten ? (In einer ungewollten Elternschaft )

Jetzt habe Ich mal eine Frage ?! :

Wenn die Frau angibt das der Vater Unbekannt ist bei der Geburt des Kindes : Kann sie einfach nach 10 Jahren oder so zur Unterhaltskasse latschen und sagen das sie Doch weiß wer der Vater ist und das ganze Einklagen will ??

Wenn es eine Partnerin ist, sollte sie ihn nicht anlügen müssen sondern mit ihm Sprechen. Wenn es ein One night stand ist, sie Mutter werden will, ihn nicht mal kennt, finde ich es nicht verwerflich. Sie stellt keine Unterhaltsanspruche, er hats ohne Gummi gemacht. Pech. Dann wird er aber genauso wenig von dem Kind haben. Wenn Sie ihn anlügen würde, dann Unterhalt will, ist es natürlich nicht schön, aber wenn er seinen Spaß hatte, kann er dann zahlen. So einfach. Besser selbst darauf achten und nicht blind drauf vertrauen, grade wenn man sich nicht kennt. 

Ja, das muss man als Mann!

Wenn man als Mann sicher sein will, dass Frau kein Kind in die Welt setzt, das man als Mann zeugen könnte, dann muss man als Mann dafür sorgen, dass die Frau nicht schwanger werden kann. Sie kann sagen, sie nimmt die Pille und tut es trotzdem nicht. Das ist dann eine Lüge, die aber nicht strafbar ist. Wenn Mann kein Vater werden will, muss er selber aktiv verhüten oder sich enthalten.

Die Unterhaltszahlungen werden eintrudeln. Da kann Mann sicher sein!

manno

das kondom kann auch platzen, also solltest du lieber schreiben, dass er sich nur enthalten kann, um sich vor solchen gestörten weibern und deren nachkommen zu schützen bzw. keinen unterhalt zahlen zu müssen.

DH IchWissen

BabyShay, träum weiter

um sich vor solchen gestörten weibern und deren nachkommen zu schützen bzw. keinen unterhalt zahlen zu müssen.

Ich frag mich grad, wer hier gestört ist?

@Uschi2011

haha ja genauuuu ;-)

Erstmal: DH!

Sie kann sagen, sie nimmt die Pille und tut es trotzdem nicht. Das ist dann eine Lüge, die aber nicht strafbar ist.

Richtig, strafbar ist das nicht. Zivilrechtlich kann aber, wenn es denn nachweisbar ist, ihr Unterhalt (nicht aber der Unterhalt für das Kind) gekürzt werden.

@cg1967

Möglich wäre es sicherlich, dass der Erzeuger des Kindes die Unterhaltszahlungen für die Mutter des Kinders zivilrechtlich einklagt. Aber hier etwas nachzuweisen, dürfte in der Tat schwierig bis unmöglich sein.