Müssen mir vor BEM-Gespräch Teilnehmer benannt werden?
Bei mir ist ein BEM-Gespräch terminiert. Muss meine Vorgesetzte vorab mitteilen, wer an dem Gespräch teilnimmt? Ich meine jetzt nicht Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung etc; sondern vielmehr ihre Vertretung oder sogar die Geschäftsleitung bzw. deren Prokurist?
Kann ich im Zweifelsfall vor Ort vor dem Termin sagen, dass die und die Personen nicht am Gespräch teilnehmen sollen?
1 Antwort
Eigentlich geht das ja weniger von deiner Vorgesetzten aus sondern vom Personalbereich. Die müssen mit dir kommunizieren.
Es nimmt dann auf jeden Fall ein Vertreter vom Personalbereich, deine Vorgesetzte, jemand vom Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und der/die Frauenbeauftragte dran teil. Es steht dir frei noch weitere Personen hinzuzuziehen. Ich habe "damals" die Arbeditsmedizin mit ins Boot geholt.
Aber ein Vertreter der Geschäftsführung hat da nichts verloren. Außer DU wills ihn dabei haben. Glaube aber nicht das dir das hilft, denn du willst ja das was für dich getan wird.
Bei mir hieß es ein Vertreter von PR, SBV usw. Sind bei uns mehrere, wer halt den termin wahrnehmen kann. Den/die vom Personalbereich kann man dir namentlich benennen, Und deine TL kennst du ja. Aber es ist niemand von der Geschäftsführung dabei. außer du willst das. Dein Personalbereich muss dir doch sagen wer dabei ist wenn das namentlich schon fest steht. Einfach fragen. Es geht darum dir zu helfen das du wieder möglichst normal arbeiten kannst. Es geht darum Wege dahin zu ebnen.
Danke für deine Info. Fragen werde ich nicht. Das hat einen einfachen Grund: Ich gehe davon aus, dass ich eh zum Abschuss bereit bin. Und wenn mir vorab die Teilnehmer nicht genannt werden, dann ist das ganze BEM schon nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden und vor Gericht die Chance groß, dass die Kündigung für nichtig erklärt werden würde.
Nun, es ist so, dass es bei uns keinen Personaler und keinen Personalrat gibt, ebenso wenig wie einen Betriebsrat und eine Schwerbehindertenvertretung. Daher habe ich ja die Befürchtung, dass die Geschäftsführung selbst bzw. dessen Vertretung an dem Gespräch teilnimmt. Kann ich dann seine Teilnahme an dem Gespräch verwehren? Bzw. nochmal die Frage ob ich vorab über die Teilnehmer informiert sein muss. Danke!