Müssen getrennt lebende Ehepaare beim Abrutschen in Hartz 4 füreinander aufkommen?


19.01.2020, 20:29

Vielen vielen Dank für die Antworten!

6 Antworten

Ihr Einkommen wird vom Jobcenter nur dann angerechnet, wenn die beiden in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

So, wie die Fragestellung klingt, scheint das eher nicht der Fall zu sein. Selbst dann nicht, wenn sie zusammenleben. Dann wären sie unter den geschilderten Umständen eine Haushalts- oder eine Wohngemeinschaft.

Es bleibt die Frage nach Unterhaltsansprüchen. Die müßte aber m.M.n. ein Anwalt klären.

Wenn das Ende der Ehezeit noch nicht bestätigt wurde, ja.

Auch wenn man getrennt in unterschiedlichen Wohnungen lebt, was öfters vorkommt bedeutet dies nicht unbedingt, dass das Ende der Ehezeit beantragt wurde.

Soweit ich weiß hat keiner von beiden irgendwas in die richtung beantragt. Die Lohnsteuergruppen wurden dann nach einem Jahr angepasst.

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@Papilka

Dann sind sie gegenseitig auch unterhaltpflichtig.

Wenn einer der beiden stirbt, besteht ja auch noch ein Rentenanspruch an den anderen.

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Ehepartner werden bei ALG2— Bemessung mitberücksichtigen, das wird jetzt doof werden.

Ja müssen sie

Dankeschön. Weißt du zufällig wo das im SGB II nachzulesen wäre? Ich finde nur die Paragrafen zur Bedarfsgemeinschaft.

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@Papilka

Ich finde nur die Paragrafen zur Bedarfsgemeinschaft. Hier werden nur die Partner erwähnt, die im selben Haushalt leben und eben nicht dauernd getrennt. Aus diesem Grund bin ich davon ausgegangen, dass hier eben grundsätzlich dahingehend unterschieden wird.

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