müssen Ebay-Händler nachweisen woher er die ware hat?

3 Antworten

Ich habe noch nicht gehört, Ebay verlangt solche Nachweise. Nur bei PayPal Fällen können gewisse Nachweise abverlangt werden.

Bei PayPal kann es schon passieren, Du mußt Dich vor lauter Angaben "nackt" machen.

Jeder ebay-Kunde hat die ebay AGB akzeptiert, u.a.:

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#anmeldung

Allgemeine Bestimmungen §1 Leistungsbeschreibung

6. eBay kann die Nutzung der eBay-Dienste oder einzelner Funktionen der eBay-Dienste oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Nutzungsdauer, Kontotyp (privat/gewerblich), Status des Bewertungsprofils (einschließlich detaillierter Verkäuferbewertungen), Zahlungsverhalten oder von der Vorlage bestimmter Nachweise (z.B. Identitäts-, Einkaufs-, Zahlungs-, oder Eigentumsnachweise) abhängig machen.

nein, zumindest nicht als privat-verkäufer. wenn du jedoch einen shop betreibst schon.. :P

ich meine natürlich shop-betreibende... :P 

@xkillerbear

gegenüber dem finanzamt wirst du nachweisen müssen, dass deine verkauften artikel keine geklaute oder gefälschte ware ist. wie regelst du denn deinen einkauf?

@Vanni12321

laut der mitarbeit bei finanzamt reicht ein einfachen Exel tabelle... allerdings war er sich nicht sicher... 

@xkillerbear

Also hast du schon mit dem Finanzamt geredet?